Die besondere Rechtssituation in der Zeitarbeit
Wenn Sie in der Zeitarbeit gekündigt worden sind, stellt dies eine besondere rechtliche Situation dar. Viele Betroffene sind verunsichert, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie auf eine solche Kündigung reagieren sollten. Diese Unsicherheit ist verständlich, denn das Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen, der Zeitarbeitsfirma und dem Einsatzbetrieb schafft eine komplexe rechtliche Konstellation, die oft nur ein Anwalt für Arbeitsrecht durchschauen kann.
Die Kanzlei Labitzke mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Zeitarbeitnehmern möchte Ihnen in diesem Beitrag einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Handlungsoptionen geben, wenn Sie in der Zeitarbeit gekündigt wurden.
Als Zeitarbeitnehmer befinden Sie sich in einer besonderen Position: Ihr Arbeitsvertrag besteht mit dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), während Sie Ihre Arbeitsleistung in einem anderen Unternehmen (Entleiher) erbringen. Diese Trennung hat entscheidende Auswirkungen auf Ihre rechtliche Situation im Kündigungsfall.
Wer darf Ihnen überhaupt kündigen?
Eine wichtige Erkenntnis vorweg: Nur Ihr tatsächlicher Arbeitgeber – das Zeitarbeitsunternehmen – kann Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Der Entleihbetrieb, in dem Sie eingesetzt sind, kann zwar den Einsatz beenden, aber nicht Ihr Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma kündigen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur direkten Anstellung.
Das bedeutet auch: Wenn der Einsatzbetrieb Ihre Tätigkeit beendet, muss die Zeitarbeitsfirma sich aktiv um einen neuen Einsatz für Sie bemühen. Die Beendigung eines Einsatzes ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund!