Haben Sie einen Vertrag vorliegen, den Sie vor der Unterzeichnung prüfen lassen möchten – aber keine eigene Rechtsabteilung, die das übernimmt? Fragen Sie sich, ob Ihre bestehenden Vertragswerke noch den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen? Verträge prüfen lassen ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Vertrag, der ungünstige Klauseln enthält, Regelungslücken aufweist oder schlicht veraltet ist, kann im Ernstfall erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Wir prüfen Ihre Verträge systematisch, klar und lösungsorientiert – ob vor dem Abschluss eines neuen Vertrags, bei der Überarbeitung bestehender Vertragswerke oder im Rahmen einer regelmäßigen rechtlichen Bestandsaufnahme Ihres Unternehmens. Unsere Beratung ist bundesweit verfügbar – persönlich an unseren Standorten in München und Reichenbach im Vogtland oder flexibel per Videokonferenz. Das Ergebnis jeder Prüfung ist ein klares, verständliches Bild Ihrer Rechtslage – mit konkreten Empfehlungen, was zu tun ist.
Arbeitsverträge sind häufig über Jahre hinweg unverändert im Einsatz – obwohl sich Rechtsprechung und Gesetzgebung kontinuierlich weiterentwickeln. Klauseln, die vor einigen Jahren noch wirksam waren, können heute unwirksam sein und unerwartete Konsequenzen für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer haben. Wir prüfen Arbeitsverträge auf unwirksame Klauseln – etwa zu Überstundenregelungen, Ausschlussfristen, Wettbewerbsverboten oder Vertragsstrafen –, auf Regelungslücken und auf Konformität mit aktuellen arbeitsrechtlichen Anforderungen. Das Ergebnis ist eine klare Einschätzung: Wo besteht Handlungsbedarf, und was sollte konkret geändert werden?
Viele Unternehmen akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsentwürfe ihrer Lieferanten, ohne diese eingehend zu prüfen. Das kann teuer werden: Haftungsbeschränkungen des Lieferanten, einseitige Preisanpassungsklauseln oder unzureichende Regelungen bei Lieferverzug und Mängeln sind typische Risikoquellen. Wir prüfen Lieferanten- und Einkaufsverträge systematisch auf diese Schwachstellen und geben Ihnen eine klare Einschätzung, welche Klauseln zu Ihren Lasten gehen – und wie Sie Ihre Verhandlungsposition verbessern können.
Sowohl die eigenen AGB als auch die Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sollten regelmäßig auf Wirksamkeit und Aktualität geprüft werden. Unwirksame AGB-Klauseln fallen im Streitfall ersatzlos weg – und das dispositive Gesetzesrecht, das dann gilt, kann deutlich ungünstiger sein. Wir prüfen AGB auf Verstöße gegen §§ 305 ff. BGB, auf veraltete Regelungen und auf Optimierungspotenzial. Bei fremden AGB zeigen wir auf, welche Klauseln für Sie nachteilig sind und ob und wie Sie diesen widersprechen sollten.
Gesellschafterverträge sind das rechtliche Fundament jedes Unternehmens – und werden doch häufig über Jahre nicht aktualisiert. Veränderte Gesellschafterkonstellationen, neue gesetzliche Anforderungen oder gewachsene Unternehmensstrukturen können dazu führen, dass bestehende Regelungen nicht mehr passen oder sogar rechtliche Risiken begründen. Wir prüfen Gesellschafterverträge auf Aktualität, Konformität mit geltendem Recht und Handlungsbedarf – und bewerten, ob und wo Anpassungsbedarf besteht. Geschäftsführerverträge prüfen wir insbesondere auf Haftungsregelungen, Vergütungsstrukturen und Wettbewerbsverbote.
Kooperationsverträge regeln die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen – und enthalten häufig Regelungen, die erst bei einem Konflikt oder beim Scheitern der Kooperation ihre volle Bedeutung entfalten. Wer hat Anspruch auf gemeinsam entwickelte Ergebnisse? Wie ist die Haftung bei Fehlern eines Partners geregelt? Unter welchen Bedingungen kann die Zusammenarbeit beendet werden? Wir prüfen Kooperationsverträge auf Klarheit, Vollständigkeit und ausgewogene Risikoverteilung – damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Ein NDA schützt nur so gut, wie es rechtlich formuliert ist. Typische Schwachstellen sind unklare Definitionen des Schutzgegenstands, fehlende oder unzureichende Regelungen zu Ausnahmen, zu kurze oder zu lange Laufzeiten sowie unklare Sanktionen bei Verletzung. Wir prüfen NDAs auf diese Schwachstellen und geben eine klare Einschätzung, ob die Vereinbarung im Streitfall tatsächlich schützt – oder ob nachgebessert werden sollte.
Bei Rahmenverträgen kommt es entscheidend darauf an, welche Bindungswirkung sie tatsächlich entfalten und wie Einzelabrufe rechtlich einzuordnen sind. Enthält der Rahmenvertrag eine Abnahmepflicht? Sind Preise verbindlich oder nur Richtwerte? Was gilt bei Streitigkeiten über Einzelbestellungen? Wir prüfen Rahmenverträge auf diese Fragen und zeigen auf, wo Unklarheiten bestehen, die im Streitfall zum Problem werden können.
Auftragsverarbeitungsverträge müssen gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte enthalten – insbesondere Regelungen zur Weisungsbindung des Auftragsverarbeiters, zur Unterstützung bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten sowie zur Löschung oder Rückgabe der Daten nach Beendigung der Verarbeitung. Wir prüfen bestehende Auftragsverarbeitungsverträge auf Vollständigkeit, Aktualität und Konformität mit den Anforderungen der DSGVO – und zeigen auf, wo Nachbesserungsbedarf besteht.
Im unternehmerischen Rechtsverkehr sind die Gestaltungsspielräume bei Gewährleistung, Haftung und Vertragsstrafe erheblich. Wer die Vertragswerke seines Gegenübers nicht prüft, riskiert, Haftungsrisiken zu akzeptieren oder berechtigte Ansprüche zu verlieren. Wir prüfen Kauf- und Werkverträge auf die wesentlichen Risikobereiche: Leistungspflichten, Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsgrenzen, Abnahmeregelungen und Zahlungsbedingungen.
Wer seinen gesamten Vertragsbestand noch nie systematisch geprüft hat, trägt häufig unbekannte rechtliche Risiken. Wir sichten Ihre bestehenden Vertragswerke vollständig, erstellen eine strukturierte Übersicht des Handlungsbedarfs und priorisieren, welche Verträge dringend überarbeitet werden sollten. Das Ergebnis ist Transparenz – und ein konkreter Plan für die nächsten Schritte.
Für Unternehmen mit regelmäßigem Vertragsbedarf ist eine dauerhafte Betreuung die effizienteste Lösung. Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir nicht nur die einmalige Prüfung, sondern das gesamte laufende Vertragsmanagement: neue Verträge prüfen und gestalten, bestehende Verträge überwachen und aktualisieren, Fristen kontrollieren und bei Gesetzesänderungen proaktiv reagieren. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Vertragswerke kennt – dauerhaft, verlässlich und kalkulierbar.
Senden Sie uns den zu prüfenden Vertrag – per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung des Prüfungsumfangs und des zeitlichen Rahmens.
Wir prüfen den Vertrag systematisch auf Risiken, unwirksame Klauseln, Regelungslücken und Optimierungspotenzial – und bereiten das Ergebnis klar und verständlich auf. Auf Wunsch besprechen wir die Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch oder per Videokonferenz.
Sie erhalten nicht nur eine Analyse, sondern konkrete Empfehlungen: Was sollte geändert werden? Wo sollten Sie nachverhandeln? Welche Klauseln sind für Sie besonders risikobehaftet? Auf dieser Grundlage können Sie informiert entscheiden – und bei Bedarf die Überarbeitung oder Nachverhandlung durch uns beauftragen.
Als externe Rechtsabteilung begleiten wir Sie dauerhaft – bundesweit per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. So haben Sie jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner, ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.
Die Kanzlei Labitzke berät Unternehmen seit ihrer Gründung im Jahr 2020 in allen Fragen des Vertragsrechts – von der gezielten Prüfung einzelner Verträge bis zur dauerhaften Übernahme des gesamten Vertragsmanagements als externe Rechtsabteilung. Mit Standorten in München und Reichenbach im Vogtland sowie der Möglichkeit zur Beratung per Videokonferenz sind wir bundesweit für Unternehmen erreichbar. Unsere Vertragsprüfungen zeichnen sich durch einen klaren, lösungsorientierten Ansatz aus: Wir liefern keine abstrakten Gutachten, sondern konkrete Einschätzungen mit praktischem Mehrwert. Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen Branchen – von mittelständischen Produktionsbetrieben über Dienstleistungsunternehmen bis hin zu Familienunternehmen in Wachstums- und Nachfolgephasen. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und weiteren Fachleuten zusammen und koordinieren bei Bedarf spezialisierte Fachkanzleien. Für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung sind wir der dauerhaft verlässliche Ansprechpartner für alle vertraglichen Fragen.
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Silvio Stahl6 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank Herr Labitzke für Ivre schnelle, unkomplizierte und überaus kompetente Hilfe zum Arbeitsrecht. Sehr gern empfehle ich Sie meinen Geschäftspartnern, Familie und Freunden weiter!Gepostet auf Google![]()
Tina Schuster1 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Stephan Labitzke von der Kanzlei Labitzke hat mich hervorragend im Arbeitsrecht beraten. Seine Einschätzung war klar, kompetent und sehr hilfreich. Dank seiner Unterstützung konnte ich viele Schwierigkeiten und unnötigen Ärger vermeiden. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Labitzke uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Jonas Müller1 August 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!Gepostet auf Google![]()
Mario Weniger15 Juli 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell, sachlich zu EmpfehlenGepostet auf Google![]()
K K7 Juli 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die ÜnterstützungGepostet auf Google![]()
Anne Albert30 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!Gepostet auf Google![]()
Alena29 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Nicole K.13 März 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!Gepostet auf Google![]()
Carmen Michaelis-Bues27 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.Gepostet auf Google![]()
Brigitte Bublitz20 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt
Wer Verträge prüfen lässt, bevor er sie unterzeichnet, agiert aus einer Position der Stärke. Sie wissen, was Sie akzeptieren – und was nicht. Sie können gezielt nachverhandeln, anstatt im Nachhinein mit den Konsequenzen ungünstiger Klauseln umzugehen. Die Kosten einer professionellen Vertragsprüfung sind in aller Regel ein Bruchteil der Kosten, die eine fehlerhafte oder unvollständige Vertragsgrundlage im Streitfall verursacht. Für Unternehmen, die regelmäßig Verträge abschließen, bietet das Modell der externen Rechtsabteilung einen zusätzlichen Vorteil: Wir kennen Ihre Vertragswerke, Ihre Geschäftspartner und Ihre Risikolage – und können deshalb schneller, präziser und kostengünstiger agieren als eine Kanzlei, die sich bei jeder Anfrage neu einarbeiten muss.
Wir prüfen alle im unternehmerischen Rechtsverkehr üblichen Vertragsarten – von Arbeits- und Lieferantenverträgen über AGB, Gesellschafterverträge und NDAs bis hin zu Kooperationsvereinbarungen und Auftragsverarbeitungsverträgen. Auch die Prüfung des gesamten Vertragsbestands eines Unternehmens gehört zu unserem Leistungsangebot.
Das hängt von Umfang und Komplexität des Vertrags ab. Einfachere Verträge wie NDAs oder standardisierte Lieferantenverträge können innerhalb weniger Werktage geprüft werden. Komplexere Vertragswerke – etwa Gesellschafterverträge oder umfangreiche Rahmenvereinbarungen – erfordern mehr Zeit. Wir informieren Sie vorab transparent über den zu erwartenden Zeitrahmen.
Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand und dem Gegenstandswert des Vertrags. Wir besprechen den Kostenrahmen vorab – transparent und verbindlich. Im Rahmen einer externen Rechtsabteilung sind Vertragsprüfungen häufig in einem Pauschalkontingent enthalten.
Ja, auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse mit konkreten Handlungsempfehlungen. In vielen Fällen ist auch ein persönliches oder telefonisches Gespräch effizienter – das besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen.
Wir informieren Sie klar und unmittelbar darüber – und empfehlen konkrete nächste Schritte. Das kann eine Nachverhandlung mit dem Vertragspartner sein, eine Vertragsanpassung oder in bestimmten Fällen auch die Empfehlung, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.
Ja. Wenn die Prüfung ergibt, dass bestimmte Klauseln nachverhandelt werden sollten, können wir diese Verhandlung für Sie übernehmen oder Sie dabei begleiten. Als externe Rechtsabteilung sind wir dann bereits vollständig im Bild und können sofort und ohne Einarbeitungsaufwand handeln.
Unbedingt. Auch im B2B-Bereich unterliegen AGB einer Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, und unwirksame Klauseln können wegfallen – was je nach Situation zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Lasten ist. Im Fall kollidierender AGB werden sich widersprechende Klauseln in der Regel nicht Vertragsbestandteil; es gilt dann das dispositive Gesetzesrecht für die widersprechenden Regelungen (§ 306 BGB). Eine Prüfung gibt Ihnen Klarheit darüber, welche Bedingungen tatsächlich gelten.
Senden Sie uns den Vertrag per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich; Kosten entstehen erst mit einer ausdrücklichen Beauftragung.
Ja. Bei internationalen Verträgen klären wir insbesondere die Frage des anwendbaren Rechts. Bei Kaufverträgen ist zudem zu prüfen, ob das UN-Kaufrecht (CISG) gilt oder ausgeschlossen werden soll. Bei hochspezialisierten grenzüberschreitenden Sachverhalten koordinieren wir geeignete ausländische Fachkanzleien.
Bei der einmaligen Vertragsprüfung werden wir gezielt für einen konkreten Vertrag mandatiert. Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir die dauerhafte Betreuung Ihres gesamten Vertragsmanagements – laufend, vorausschauend und mit tiefer Kenntnis Ihrer Strukturen. Das ist für Unternehmen mit regelmäßigem Vertragsbedarf deutlich effizienter und kostengünstiger.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.