Haben Sie das Gefühl, dass Ihre bestehenden Verträge Ihr Unternehmen nicht wirklich schützen – oder wissen Sie schlicht nicht, was darin steht? Wollen Sie einen neuen Vertrag abschließen, sind sich aber unsicher, ob die Konditionen des Vertragspartners wirklich zu Ihren Gunsten sind? Verträge erstellen lassen ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein zentraler Bestandteil eines professionellen Unternehmensmanagements. Ein Vertrag, der Ihre Interessen nicht klar und rechtssicher formuliert, kann im Streitfall wertlos sein – oder schlimmer, gegen Sie verwendet werden. Wir erstellen, prüfen und optimieren Verträge für Unternehmen jeder Größe: von einfachen Lieferantenverträgen über Arbeitsverträge und Gesellschaftervereinbarungen bis hin zu komplexen Kooperationsverträgen und Rahmenvereinbarungen. Dabei denken wir nicht nur rechtlich, sondern auch unternehmerisch – mit dem Ziel, Verträge zu gestalten, die rechtssicher sind und im Alltag tatsächlich funktionieren. Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir das Vertragsmanagement dauerhaft und begleiten Ihr Unternehmen nicht nur beim Abschluss, sondern auch bei der laufenden Pflege und Anpassung Ihrer Vertragswerke. Bundesweit erreichbar – persönlich an unseren Standorten in München und Reichenbach im Vogtland oder flexibel per Videokonferenz.
Arbeitsverträge sind die vertragliche Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses – und gleichzeitig eine der häufigsten Quellen arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Veraltete Klauseln, unwirksame Ausschlussfristen oder fehlende Regelungen zu Überstunden, Wettbewerbsverboten und Urlaubsabgeltung können Arbeitgebern teuer zu stehen kommen. Wir erstellen rechtssichere Arbeitsverträge, die aktuelle Anforderungen der Rechtsprechung berücksichtigen und auf die konkrete Situation Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Bestehende Verträge prüfen wir auf unwirksame Klauseln und Optimierungspotenzial – und passen sie bei Bedarf an.
Lieferantenverträge legen die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer gesamten Beschaffung fest. Wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten ungeprüft akzeptiert, geht häufig erhebliche Risiken ein – etwa bei Haftungsbeschränkungen, Preisanpassungsklauseln oder unzureichenden Gewährleistungsregelungen. Wir gestalten Einkaufsbedingungen und Lieferantenverträge, die Ihre Interessen als Abnehmer konsequent wahren: mit klaren Liefer- und Qualitätspflichten, wirksamen Verzugsregelungen, angemessenen Haftungsregelungen und Kündigungsrechten, die Ihnen Flexibilität lassen.
AGB sind das vertragliche Rückgrat vieler Unternehmen – und gleichzeitig ein rechtlich sensibles Feld. Unwirksame Klauseln fallen im Streitfall weg und können die Vertragsposition empfindlich schwächen. Wir erstellen AGB, die inhaltlich korrekt, AGB-rechtlich wirksam und auf Ihre Branche und Leistungen zugeschnitten sind. Bestehende AGB prüfen wir auf unwirksame Klauseln, Regelungslücken und Optimierungsbedarf – und aktualisieren sie bei Gesetzesänderungen oder veränderten Geschäftsmodellen.
Ein unklarer Gesellschaftervertrag ist eine Zeitbombe für jedes Unternehmen. Wer regelt, wie Entscheidungen getroffen werden? Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet? Wie werden Gewinne verteilt und Nachfolgen geregelt? Wir gestalten Gesellschafterverträge, die klare Antworten auf diese Fragen geben und Konflikte zwischen Gesellschaftern präventiv vermeiden. Geschäftsführerverträge gestalten wir so, dass Rechte und Pflichten klar definiert sind – einschließlich Vergütung, Haftung und Wettbewerbsverboten.
Kooperationen zwischen Unternehmen scheitern häufig nicht am fehlenden Willen, sondern an unklaren vertraglichen Grundlagen. Wer bringt was ein? Wem gehören gemeinsam entwickelte Ergebnisse? Wie wird der Gewinn aufgeteilt, und wie endet die Zusammenarbeit? Wir gestalten Kooperationsverträge, die diese Fragen eindeutig beantworten und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigen – damit die Zusammenarbeit auf einem soliden Fundament steht.
Bevor sensible Informationen ausgetauscht werden – sei es im Rahmen einer Kooperation, einer M&A-Transaktion oder der Aufnahme eines neuen Mitarbeiters – sollte eine rechtssichere Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen sein. Wir erstellen NDAs, die den Schutzgegenstand präzise definieren, Ausnahmen klar regeln und wirksame Sanktionen für den Verletzungsfall vorsehen. Ein unspezifisches oder lückenhaftes NDA ist im Streitfall oft wertlos.
In langfristigen Geschäftsbeziehungen bieten Rahmenverträge den Vorteil, allgemeine Konditionen einmal festzulegen und Einzelbestellungen schlank abzuwickeln. Wir gestalten Rahmenverträge, die rechtssicher sind und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für den operativen Alltag erhalten. Dabei klären wir insbesondere, welche Bindungswirkung der Rahmenvertrag entfaltet und wie Einzelabrufe rechtlich einzuordnen sind.
Sobald ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich. Das betrifft eine Vielzahl typischer Dienstleister – von IT-Anbietern über Marketingagenturen bis hin zu Lohnbuchhaltungsdienstleistern. Wir erstellen rechtskonforme Auftragsverarbeitungsverträge mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalten und prüfen bestehende Vereinbarungen auf Vollständigkeit und Aktualität.
Im unternehmerischen Rechtsverkehr können gesetzliche Gewährleistungsregelungen weitgehend abbedungen oder modifiziert werden. Wer dies nicht aktiv gestaltet, riskiert entweder eine zu weitgehende Haftung oder verliert berechtigte Ansprüche. Wir gestalten Kauf- und Werkverträge im B2B-Bereich so, dass Leistungspflichten, Qualitätsstandards, Abnahme, Mängelrechte und Haftungsgrenzen klar und interessengerecht geregelt sind.
Viele Unternehmen haben über Jahre hinweg Verträge abgeschlossen, die nie systematisch überprüft wurden. Gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechung oder veränderte Geschäftsbedingungen machen eine regelmäßige Überprüfung zwingend notwendig. Wir sichten Ihre bestehenden Vertragswerke systematisch, identifizieren rechtliche Risiken und Optimierungspotenzial und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen.
Für Unternehmen mit regelmäßigem Vertragsbedarf ist eine dauerhafte Betreuung die effizienteste Lösung. Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir das gesamte Vertragsmanagement: von der Erstellung und Prüfung über die Fristenkontrolle bis zur Anpassung bei Gesetzesänderungen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Vertragswerke kennt und jederzeit handlungsfähig ist – ohne den Aufwand und die Kosten einer eigenen Rechtsabteilung.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – welche Verträge Sie benötigen, welche bestehenden Verträge Sie prüfen lassen möchten oder wie Ihr Vertragsmanagement aktuell aufgestellt ist. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung des Bedarfs und der sinnvollen Vorgehensweise.
In einem ausführlichen Gespräch – persönlich in München oder Reichenbach im Vogtland oder per Videokonferenz – analysieren wir Ihre Situation, klären offene Fragen und entwickeln Vertragswerke, die rechtssicher sind und Ihren Interessen entsprechen.
Je nach Bedarf begleiten wir Sie dauerhaft als externe Rechtsabteilung oder unterstützen Sie gezielt bei einzelnen Vertragsangelegenheiten. In beiden Fällen erhalten Sie verlässliche, transparente und qualitativ hochwertige Ergebnisse.
Als externe Rechtsabteilung begleiten wir Sie dauerhaft – bundesweit per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. So haben Sie jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner, ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.
Die Kanzlei Labitzke berät und betreut Unternehmen seit ihrer Gründung im Jahr 2020 in allen Fragen des Vertragsrechts – von der Gestaltung einzelner Verträge bis zur dauerhaften Übernahme des gesamten Vertragsmanagements als externe Rechtsabteilung. Mit Standorten in München und Reichenbach im Vogtland sowie der Möglichkeit zur Beratung per Videokonferenz sind wir bundesweit für Unternehmen erreichbar. Unser Beratungsansatz verbindet rechtliche Präzision mit unternehmerischem Denken: Ein Vertrag muss nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch praktisch handhabbar und auf die strategischen Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sein. Wir beraten Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen – von mittelständischen Produktionsbetrieben über Dienstleistungsunternehmen bis hin zu Familienunternehmen in der Wachstums- oder Nachfolgephase. Dabei arbeiten wir eng mit Steuerberatern und anderen Fachleuten zusammen, um unseren Mandanten eine vollständige Beratung aus einer Hand zu ermöglichen. Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus Fachanwaltsniveau, persönlicher Erreichbarkeit und kalkulierbaren Kosten – ob als Einzelmandat oder im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit als externe Rechtsabteilung.
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Silvio Stahl6 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank Herr Labitzke für Ivre schnelle, unkomplizierte und überaus kompetente Hilfe zum Arbeitsrecht. Sehr gern empfehle ich Sie meinen Geschäftspartnern, Familie und Freunden weiter!Gepostet auf Google![]()
Tina Schuster1 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Stephan Labitzke von der Kanzlei Labitzke hat mich hervorragend im Arbeitsrecht beraten. Seine Einschätzung war klar, kompetent und sehr hilfreich. Dank seiner Unterstützung konnte ich viele Schwierigkeiten und unnötigen Ärger vermeiden. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Labitzke uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Jonas Müller1 August 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!Gepostet auf Google![]()
Mario Weniger15 Juli 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell, sachlich zu EmpfehlenGepostet auf Google![]()
K K7 Juli 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die ÜnterstützungGepostet auf Google![]()
Anne Albert30 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!Gepostet auf Google![]()
Alena29 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Nicole K.13 März 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!Gepostet auf Google![]()
Carmen Michaelis-Bues27 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.Gepostet auf Google![]()
Brigitte Bublitz20 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt
Verträge professionell erstellen zu lassen bedeutet nicht nur rechtliche Absicherung – es bedeutet auch Zeitersparnis, Klarheit und Planungssicherheit. Wer Verträge ohne anwaltliche Begleitung abschließt, riskiert unwirksame Klauseln, unkalkulierbare Haftungsrisiken und Streitigkeiten, die sich durch eine präzise Formulierung hätten vermeiden lassen. Der Aufwand für eine nachträgliche Klärung – ob außergerichtlich oder vor Gericht – übersteigt die Kosten einer sorgfältigen Vertragserstellung regelmäßig um ein Vielfaches. Für Unternehmen mit regelmäßigem Vertragsbedarf bietet das Modell der externen Rechtsabteilung einen zusätzlichen Vorteil: Wir kennen Ihre Vertragswerke, Ihre Geschäftspartner und Ihre Risikolage – und können deshalb schneller, zielgerichteter und kostengünstiger agieren als eine Kanzlei, die immer neu eingearbeitet werden muss.
Wir erstellen und prüfen alle im unternehmerischen Rechtsverkehr üblichen Vertragsarten – von Arbeits- und Lieferantenverträgen über AGB und Gesellschafterverträge bis hin zu Kooperationsvereinbarungen, NDAs und Auftragsverarbeitungsverträgen. Sprechen Sie uns an – wir finden für jeden Bedarf die passende Lösung.
Das hängt von der Komplexität des Vertrags und Ihrer konkreten Situation ab. Einfachere Vertragswerke wie NDAs oder standardisierte Arbeitsverträge können innerhalb weniger Tage erstellt werden. Komplexere Verträge – etwa Gesellschafterverträge oder individuelle Kooperationsvereinbarungen – erfordern mehr Zeit für Abstimmung und Ausgestaltung. Wir informieren Sie vorab transparent über den zu erwartenden Zeitrahmen.
Ja. Die Prüfung bestehender Vertragswerke auf Risiken, unwirksame Klauseln und Optimierungspotenzial ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung. Gerade bei Verträgen, die seit Jahren unverändert genutzt werden, besteht häufig erheblicher Anpassungsbedarf.
Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand und dem Gegenstandswert des Vertrags. Bei einfachen Standardverträgen ist die Abrechnung überschaubar; bei komplexen Vertragswerken besprechen wir vorab einen klaren Kostenrahmen. Im Rahmen einer externen Rechtsabteilung erfolgt die Abrechnung in der Regel pauschal oder nach vereinbartem Stundenkontingent.
Online-Muster sind generisch, häufig veraltet und nicht auf Ihre spezifische Situation abgestimmt. Sie berücksichtigen weder Ihre Branche, noch Ihre Risikolage, noch aktuelle Anforderungen der Rechtsprechung. Ein professionell erstellter Vertrag ist individuell, rechtssicher und auf Ihre konkreten Interessen ausgerichtet – er schützt Sie tatsächlich, anstatt nur auf dem Papier zu existieren.
Ja. Bei internationalen Verträgen klären wir insbesondere die Frage des anwendbaren Rechts und – bei Kaufverträgen – ob das UN-Kaufrecht (CISG) gilt oder ausgeschlossen werden soll. Bei hochspezialisierten grenzüberschreitenden Sachverhalten koordinieren wir geeignete ausländische Fachkanzleien.
Bei einer Einzelberatung werden wir anlassbezogen für konkrete Vertragsangelegenheiten mandatiert. Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir die dauerhafte Betreuung Ihres Vertragsmanagements – wir kennen Ihre Strukturen, Vertragswerke und Risiken und können jederzeit ohne Einarbeitungsaufwand handeln. Das ist effizienter, kostengünstiger und bietet dauerhaft mehr Rechtssicherheit.
Grundsätzlich nicht – die meisten Verträge sind auch mündlich wirksam. Aus Beweisgründen und zur Klarheit ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen. Bei bestimmten Vertragsarten – etwa Bürgschaften – ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.
Im sogenannten „Battle of Forms“ – wenn beide Parteien auf ihre jeweiligen AGB verweisen, die sich widersprechen – werden sich widersprechende Klauseln in der Regel nicht Vertragsbestandteil. Lediglich die übereinstimmenden Regelungen gelten; im Übrigen tritt das dispositive Gesetzesrecht an ihre Stelle (§ 306 BGB). AGB werden grundsätzlich nur dann Vertragsinhalt, wenn der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist und die andere Partei die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte (§ 305 Abs. 2 BGB). Wir helfen Ihnen, eigene Einkaufs- oder Lieferbedingungen durchzusetzen.
Ja. Im Rahmen unserer Tätigkeit als externe Rechtsabteilung bieten wir gezielte Schulungen für Einkaufs-, Vertriebs- und Managementteams an – damit Ihre Mitarbeiter verstehen, worauf es bei Vertragsabschlüssen ankommt und welche Risiken sie vermeiden müssen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.