Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Wer über einen Unternehmensverkauf nachdenkt, stellt sich früher oder später eine zentrale Frage: Was muss im Vertrag stehen, damit der Verkauf rechtssicher gelingt und keine Risiken zurückbleiben? Der Unternehmensverkaufsvertrag ist das zentrale Dokument der Transaktion. Er bestimmt nicht nur den Kaufpreis, sondern auch, wer welche Haftungsrisiken trägt, was mit Mitarbeitern geschieht und wie lange sich der Verkäufer nach dem Verkauf aus dem Markt heraushalten muss. Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmerinnen und Unternehmer bei der vertraglichen Gestaltung von Unternehmensverkäufen von der ersten Vertragsprüfung bis zum Abschluss.