Rechtssichere Begleitung von Anfang bis Ende

Unternehmen umstrukturieren

Ihre Ansprüche durchsetzen

Steht Ihr Unternehmen vor einer Umstrukturierung – und fragen Sie sich, welche rechtlichen Anforderungen dabei zwingend einzuhalten sind? Wissen Sie, welche Fallstricke bei einer Verschmelzung, Spaltung oder einem Formwechsel auf Sie warten – und wie Sie diese vermeiden? Unternehmen umzustrukturieren ist eine der rechtlich anspruchsvollsten unternehmerischen Aufgaben. Gesellschaftsrechtliche Anforderungen, arbeitsrechtliche Beteiligungspflichten, steuerliche Konsequenzen und die Kontinuität laufender Vertragsbeziehungen müssen gleichzeitig bedacht werden. Wer hier auf ein eingespieltes, rechtlich versiertes Team setzt, vermeidet kostspielige Fehler und hält den laufenden Betrieb stabil. Wir begleiten Unternehmen bei Umstrukturierungen aller Art – von der einfachen Sitzverlegung über die Übertragung von Geschäftsanteilen bis hin zu komplexen Unternehmensumwandlungen nach dem UmwG. Dabei koordinieren wir die gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und vertragliche Dimension Ihrer Umstrukturierung und arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, damit alle Aspekte aufeinander abgestimmt sind. Unsere Beratung ist bundesweit verfügbar – persönlich an unseren Standorten in München und Reichenbach im Vogtland oder per Videokonferenz.

Unsere Leistungen

Viele Unternehmen wachsen in Strukturen hinein, die irgendwann nicht mehr zu ihrer wirtschaftlichen Realität passen. Eine operative GmbH ohne Holdingstruktur ist in bestimmten Wachstumsphasen schutzlos gegenüber Haftungsrisiken; eine zu komplexe Konzernstruktur bindet Ressourcen und schafft unnötige Kosten. Wir analysieren Ihre bestehende Gesellschaftsstruktur, zeigen Optimierungspotenzial auf und begleiten die Umsetzung rechtssicher – von der Gründung einer Holdinggesellschaft über die Übertragung von Vermögenswerten bis zur Neugestaltung von Gesellschaftervereinbarungen. Dabei denken wir stets auch die steuerliche Dimension mit und koordinieren die erforderliche Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) ermöglicht es Unternehmen, ihre Rechtsform oder Struktur grundlegend zu verändern, ohne alle bestehenden Rechtsverhältnisse neu begründen zu müssen. Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel sind rechtlich komplexe Vorgänge mit strengen Verfahrensanforderungen – von der Erstellung des Umwandlungsberichts über die Beschlussfassung bis zur Eintragung im Handelsregister. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, stellen die Einhaltung aller formalen Anforderungen sicher und koordinieren die notarielle Beurkundung sowie die Anmeldung beim Handelsregister.

Der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters ist ein einschneidendes Ereignis für jedes Unternehmen – rechtlich, wirtschaftlich und oft auch persönlich. Anteilsübertragungen müssen notariell beurkundet werden; Vorkaufsrechte, Vinkulierungsklauseln und Bewertungsregelungen im Gesellschaftsvertrag sind zu beachten. Wir begleiten Anteilsübertragungen von der Vorbereitung über die Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung – und stellen sicher, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen und der Prozess reibungslos verläuft.

Werden im Rahmen einer Umstrukturierung Betriebe oder Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen, greift häufig § 613a BGB: Die Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Erwerber über, eine Kündigung wegen des Übergangs ist ausdrücklich verboten. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht. Die korrekte Information der betroffenen Arbeitnehmer ist gesetzlich vorgeschrieben und bei Verstößen folgenreich. Wir begleiten Betriebsübergänge rechtssicher – von der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, über die Erstellung der Unterrichtungsschreiben bis zur arbeitsrechtlichen Begleitung des gesamten Prozesses.

Jede Umstrukturierung hat eine arbeitsrechtliche Dimension. Ob Standortschließung, Zusammenlegung von Abteilungen, Personalabbau oder Verlagerung von Tätigkeiten – die Beteiligungsrechte des Betriebsrats müssen gewahrt, Kündigungsfristen eingehalten und Sozialauswahlentscheidungen rechtssicher getroffen werden. Wir begleiten Unternehmen durch den gesamten arbeitsrechtlichen Prozess einer Umstrukturierung: von der frühzeitigen Einbindung des Betriebsrats über die Durchführung von Massenentlassungsanzeigen bis zur abschließenden Umsetzung aller personellen Maßnahmen.

Bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern sind Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu versuchen und auf Abschluss eines Sozialplans hinzuwirken (§§ 111, 112 BetrVG). Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle über den Sozialplan entscheiden. Wir begleiten diese Verhandlungen professionell – mit dem Ziel, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens zu wahren.

Eine Umstrukturierung berührt regelmäßig eine Vielzahl bestehender Vertragsbeziehungen: Lieferantenverträge, Kundenverträge, Mietverträge, Kooperationsvereinbarungen. Wir prüfen, welche Verträge von der Umstrukturierung betroffen sind, ob Zustimmungserfordernisse bestehen, ob Verträge anzupassen sind, und gestalten die notwendigen Änderungen rechtssicher. So stellen wir sicher, dass die Umstrukturierung nicht zu ungewollten Vertragsbeendigungen oder Haftungsrisiken führt.

Eine Umstrukturierung ist regelmäßig der richtige Zeitpunkt, auch den Gesellschaftervertrag und die Geschäftsführerverträge auf den neuesten Stand zu bringen. Veränderte Gesellschafterkonstellationen, neue Entscheidungsstrukturen oder geänderte Vergütungsmodelle erfordern angepasste Vertragswerke. Wir überarbeiten Gesellschafterverträge und Geschäftsführerverträge so, dass sie zur neuen Struktur passen – rechtssicher, klar und auf die Zukunft ausgerichtet.

Die Übergabe eines Unternehmens – ob innerhalb der Familie oder an externe Erwerber – ist eine der komplexesten Umstrukturierungsaufgaben überhaupt. Gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Aspekte müssen aufeinander abgestimmt werden. Wir begleiten Übergabeprozesse von der strukturellen Vorbereitung über die Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung – und koordinieren die Abstimmung mit Steuerberatern, Notaren und weiteren Fachleuten, damit der Prozess geordnet und rechtssicher verläuft.

Umstrukturierungen haben fast immer eine steuerliche Dimension, die eng mit der rechtlichen Gestaltung verknüpft ist. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und stellen sicher, dass rechtliche und steuerliche Aspekte der Umstrukturierung aufeinander abgestimmt sind. Bei Bedarf binden wir weitere Fachleute – etwa Notare oder spezialisierte Fachkanzleien – strukturiert ein und behalten dabei die Gesamtverantwortung für Ihre rechtliche Betreuung.

Umstrukturierungen sind selten einmalige Ereignisse – Unternehmen verändern sich kontinuierlich. Als externe Rechtsabteilung begleiten wir Ihr Unternehmen dauerhaft: Wir kennen Ihre Strukturen, Ihre Geschichte und Ihre Ziele und können bei neuen Veränderungen sofort und ohne Einarbeitungsaufwand handeln. Das ist effizienter, verlässlicher und in der Gesamtbetrachtung kostengünstiger als eine anlassbezogene Beauftragung wechselnder Kanzleien.

Unser Beratungsprozess

Unternehmens­analyse

Schildern Sie uns Ihre geplante Umstrukturierung und Ihre aktuelle Situation. Wir analysieren die rechtliche Ausgangslage und geben Ihnen eine erste Einschätzung der relevanten Handlungsfelder und des Beratungsbedarfs.

Strukturierte Begleitung

In enger Abstimmung mit Ihnen – persönlich in München oder Reichenbach im Vogtland oder per Videokonferenz – entwickeln wir einen klaren Fahrplan für die Umsetzung der Umstrukturierung. Wir koordinieren alle beteiligten Fachleute und stellen sicher, dass gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und vertragliche Aspekte aufeinander abgestimmt sind.

Umsetzung und Nachbetreuung

Wir begleiten die Umsetzung der Umstrukturierung bis zum Abschluss – und stehen Ihnen auch danach als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung. Als externe Rechtsabteilung kennen wir Ihre neue Struktur und können bei weiteren Veränderungen sofort und ohne Einarbeitungsaufwand handeln.

Sie suchen rechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen?

Als externe Rechtsabteilung begleiten wir Sie dauerhaft – bundesweit per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. So haben Sie jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner, ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Labitzke begleitet Unternehmen seit ihrer Gründung im Jahr 2020 bei gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen – von der laufenden Beratung bis zur Begleitung komplexer Umstrukturierungsprozesse. Mit Standorten in München und Reichenbach im Vogtland sowie der Möglichkeit zur Beratung per Videokonferenz sind wir bundesweit für Unternehmen erreichbar. Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus rechtlicher Präzision, unternehmerischem Verständnis und verlässlicher Erreichbarkeit. Gerade bei Umstrukturierungen, die häufig unter Zeitdruck und mit hohem wirtschaftlichem Einsatz stattfinden, ist ein eingespielter rechtlicher Ansprechpartner entscheidend. Wir kennen die typischen Fallstricke – im Gesellschaftsrecht, im Arbeitsrecht und bei der Vertragsgestaltung – und helfen Ihnen, diese zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Notaren und weiteren Fachleuten zusammen und koordinieren deren Einbindung, sodass alle Aspekte Ihrer Umstrukturierung aus einer Hand betreut werden. Für Unternehmen, die auch nach der Umstrukturierung auf dauerhafte rechtliche Unterstützung angewiesen sind, bieten wir das Modell der externen Rechtsabteilung an – strukturiert, kalkulierbar und auf Ihre konkrete Situation abgestimmt.

AUSGEZEICHNET
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Silvio Stahl
6 Oktober 2026
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Vielen Dank Herr Labitzke für Ivre schnelle, unkomplizierte und überaus kompetente Hilfe zum Arbeitsrecht. Sehr gern empfehle ich Sie meinen Geschäftspartnern, Familie und Freunden weiter!
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Tina Schuster
1 Oktober 2026
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Stephan Labitzke von der Kanzlei Labitzke hat mich hervorragend im Arbeitsrecht beraten. Seine Einschätzung war klar, kompetent und sehr hilfreich. Dank seiner Unterstützung konnte ich viele Schwierigkeiten und unnötigen Ärger vermeiden. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Labitzke uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Jonas Müller
1 August 2026
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Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!
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Mario Weniger
15 Juli 2026
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Schnell, sachlich zu Empfehlen
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K K
7 Juli 2026
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Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die Ünterstützung
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Anne Albert
30 Juni 2026
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Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!
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Alena
29 Juni 2026
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Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!
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Nicole K.
13 März 2026
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Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!
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Carmen Michaelis-Bues
27 Februar 2026
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Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.
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Brigitte Bublitz
20 Februar 2026
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Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt

Ihre Vorteile

Der entscheidende Vorteil einer frühzeitigen rechtlichen Begleitung bei Umstrukturierungen liegt in der Vermeidung von Fehlern, die sich im Nachhinein nur schwer oder gar nicht korrigieren lassen. Eine fehlerhafte Umwandlung nach dem UmwG, ein nicht ordnungsgemäß durchgeführter Betriebsübergang oder ein Interessenausgleich ohne Betriebsratsbeteiligung können rechtliche Risiken begründen, die den wirtschaftlichen Erfolg der gesamten Maßnahme gefährden. Wer dagegen von Anfang an auf rechtlich fundierte Begleitung setzt, schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung – mit klaren Strukturen, abgesicherten Vertragsbeziehungen und einem informierten Team. Als externe Rechtsabteilung bringen wir dabei nicht nur Fachwissen mit, sondern auch die Kontinuität, die bei komplexen, mehrstufigen Prozessen entscheidend ist.

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Häufig gestellte Fragen

Das hängt von der Art der Umstrukturierung ab. Eine Anteilsübertragung erfordert notarielle Beurkundung; eine Verschmelzung nach dem UmwG erfordert u. a. einen Umwandlungsbericht, einen Beschluss der Gesellschafterversammlung und die Eintragung im Handelsregister. Wir analysieren Ihren konkreten Fall und zeigen auf, welche Schritte zwingend einzuhalten sind.

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht. Entscheidend ist, ob die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt – das hängt u. a. davon ab, ob wesentliche Betriebsmittel, Kundenstämme oder ein wesentlicher Teil der Belegschaft übernommen werden. Die Abgrenzung ist im Einzelfall komplex und sollte anwaltlich geprüft werden.

Ja. Bei Betriebsänderungen, die eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern betreffen, sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG zu wahren. Eine Umstrukturierung ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats kann insbesondere nach § 113 BetrVG zu Ansprüchen auf Nachteilsausgleich führen und erhebliche rechtliche Risiken begründen. Die Unwirksamkeit von Umstrukturierungsmaßnahmen ist in diesem Kontext gesetzlich nicht vorgesehen, wohl aber Sanktionen bei Missachtung der Beteiligungsrechte.

Bei einer Verschmelzung gehen zwei oder mehr Unternehmen in einem auf. Bei einer Spaltung wird ein Unternehmen in mehrere aufgeteilt oder überträgt Teile seines Vermögens auf ein anderes. Beim Formwechsel behält das Unternehmen seinen Bestand, ändert aber seine Rechtsform – etwa von einer GmbH in eine AG. Alle drei Vorgänge richten sich nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG).

Das hängt von der Art der Umstrukturierung ab. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge – etwa bei einer Verschmelzung – gehen alle Vertragsbeziehungen automatisch auf den Rechtsnachfolger über. Bei anderen Formen der Umstrukturierung ist eine Einzelübertragung oder die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich. Wir prüfen, welche Verträge von der Umstrukturierung betroffen sind und wie sie rechtssicher übertragen oder angepasst werden.

Eine sehr wichtige. Umstrukturierungen haben regelmäßig steuerliche Konsequenzen – etwa bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, der Einbringung von Vermögenswerten oder der Wahl der Rechtsform. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und stellen sicher, dass rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander abgestimmt sind.

Das hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Eine einfache Anteilsübertragung kann innerhalb weniger Wochen vollzogen werden; eine Verschmelzung nach dem UmwG mit Handelsregistereintragung dauert in der Regel mehrere Monate. Wir geben Ihnen zu Beginn eine realistische Einschätzung des Zeitrahmens – und sorgen dafür, dass der Prozess strukturiert und ohne unnötige Verzögerungen verläuft.

Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der geregelt wird, ob, wann und wie eine Betriebsänderung durchgeführt wird. Er ist bei Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern anzustreben, wenn eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG vorliegt. Ein Interessenausgleich begründet keinen zwingenden Abfindungsanspruch – das ist Aufgabe des Sozialplans.

Ja. Die Übergabe eines Unternehmens ist eine der komplexesten Umstrukturierungsaufgaben – mit gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerlichen Dimensionen. Wir begleiten Nachfolgeprozesse von der strukturellen Vorbereitung bis zur Umsetzung und koordinieren die notwendigen Fachleute.

Als externe Rechtsabteilung kennen wir Ihre Strukturen, Ihre Vertragswerke und Ihre Geschichte – und können bei geplanten Umstrukturierungen sofort und ohne Einarbeitungsaufwand handeln. Das spart Zeit, reduziert Kosten und erhöht die Qualität der Beratung. Gerade bei komplexen, mehrstufigen Prozessen ist diese Kontinuität ein entscheidender Vorteil.

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