Partnerschaftsgesellschaft Vorteile Nachteile

Die richtige Rechtsform für Freiberufler

Veröffentlicht am 24.06.2026
Partnerschaftsgesellschaft Vorteile Nachteile
 
Die Partnerschaftsgesellschaft bietet Freiberuflern Vorteile wie Haftungsbeschränkung und steuerliche Transparenz, hat aber auch Nachteile. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung im Partnerschaftsvertrag. Eine sorgfältige Prüfung von Berufsrecht und Haftungsfragen ist vor der Gründung unerlässlich.
Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Wer sich mit Kolleginnen oder Kollegen zu einer gemeinsamen Kanzlei, Praxis oder einem Büro zusammenschließen möchte, steht meist vor derselben Frage: Partnerschaftsgesellschaft, Vorteile und Nachteile im Vergleich zur GbR oder GmbH, welche Rechtsform passt wirklich zum eigenen Vorhaben? Gerade bei Freiberuflern hat die Wahl der Rechtsform erhebliche Auswirkungen auf Haftung, Außendarstellung und Steuerlast. Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht beraten wir bei der Wahl und vertraglichen Gestaltung der passenden Gesellschaftsform und setzen Partnerschaftsverträge rechtssicher auf.

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Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft und wer kann sie gründen?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine eigene Gesellschaftsform, in der sich Angehörige freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Mitglied können nach § 1 PartGG nur natürliche Personen sein, die einen freien Beruf ausüben, etwa Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure oder Rechtsanwälte. Die Partnerschaft selbst übt kein Handelsgewerbe aus. Ob eine Berufsgruppe die Partnerschaftsgesellschaft überhaupt nutzen darf, kann durch das jeweilige Berufsrecht eingeschränkt oder an weitere Voraussetzungen geknüpft werden.

Welche Vorteile bietet die Partnerschaftsgesellschaft gegenüber der GbR?

Gegenüber der GbR bietet die Partnerschaftsgesellschaft vor allem einen Haftungsvorteil: Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften bei einem beruflichen Fehler nach § 8 Abs. 2 PartGG grundsätzlich nur diese Partner neben der Gesellschaft, nicht automatisch alle. Für sonstige Verbindlichkeiten, etwa aus Mietverträgen oder Bestellungen, haften weiterhin alle Partner als Gesamtschuldner. Zusätzlich ist für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich, was den Einstieg im Vergleich zur GmbH erleichtert.

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Wie funktioniert die Haftungsbeschränkung bei der PartG mbB?

Noch weiter geht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, kurz PartG mbB. Unterhält die Partnerschaft eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung, haftet für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung nach § 8 Abs. 4 PartGG allein die Gesellschaft, nicht die einzelnen Partner mit ihrem Privatvermögen. Der Name der Partnerschaft muss in diesem Fall den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ tragen. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch ausschließlich für Schäden aus der eigentlichen Berufsausübung, nicht für sonstige Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Welche steuerlichen Aspekte spielen bei der Partnerschaftsgesellschaft eine Rolle?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist steuerlich transparent: Sie selbst zahlt keine Körperschaftsteuer, die erzielten Einkünfte werden den einzelnen Partnern zugerechnet und von diesen individuell versteuert. Da die Partnerschaft kein Handelsgewerbe ausübt, bleibt zudem regelmäßig die Gewerbesteuerfreiheit erhalten, die für viele Freiberufler ein wichtiger Standortvorteil gegenüber gewerblichen Rechtsformen ist. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab. Wir stimmen die gesellschaftsrechtliche Gestaltung eng mit Ihrem Steuerberater ab, die konkrete steuerliche Beratung selbst erfolgt jedoch ausschließlich durch diesen.

Welche Nachteile hat die Partnerschaftsgesellschaft?

Den Vorteilen stehen einige Nachteile gegenüber. Ohne die Variante der PartG mbB haften die handelnden Partner weiterhin persönlich und unbeschränkt für eigene berufliche Fehler. Die Rechtsform steht außerdem ausschließlich Angehörigen freier Berufe offen, sodass sie für gewerblich Tätige von vornherein ausscheidet. Hinzu kommt der Berufsrechtsvorbehalt: Einzelne Berufsordnungen können den Zusammenschluss in einer Partnerschaftsgesellschaft ausschließen oder von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, was vor der Gründung geprüft werden sollte.

Was sollte der Partnerschaftsvertrag regeln?

Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 ist der Partnerschaftsvertrag gesetzlich nicht mehr formbedürftig, die frühere Schriftformpflicht wurde aufgehoben. Aus Beweisgründen und weil die Anmeldung zum Partnerschaftsregister bestimmte Angaben voraussetzt, empfiehlt sich eine schriftliche Fixierung dennoch dringend. Der Vertrag sollte insbesondere die Geschäftsführung, die Gewinn- und Verlustverteilung, Regelungen zum Ausscheiden einzelner Partner sowie zu einer möglichen Abfindung enthalten. Fehlen solche Regelungen, greifen ergänzend nach § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft.

Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH: Was passt besser?

Ob die Partnerschaftsgesellschaft oder die GmbH die passendere Rechtsform ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Während die GmbH eine umfassende Haftungsbeschränkung unabhängig vom Grund der Verbindlichkeit bietet, punktet die Partnerschaftsgesellschaft mit einer unkomplizierteren Gründung ohne Mindestkapital und mit der bereits beschriebenen steuerlichen Transparenz. Für viele Freiberufler-Teams ist die PartG mbB ein Mittelweg, der einen wesentlichen Teil des Haftungsrisikos abdeckt, ohne die Formalien einer Kapitalgesellschaft.

Welche typischen Fehler sollten Sie bei der Gründung vermeiden?

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Schwachstellen: ein Partnerschaftsvertrag, der Ausscheiden und Abfindung nicht regelt, eine fehlende oder unzureichende Berufshaftpflichtversicherung trotz angestrebter PartG mbB oder die fehlende Prüfung berufsrechtlicher Vorgaben vor der Gründung. Auch die Namensgebung sollte sorgfältig geprüft werden, da sie den handelsrechtlichen Kennzeichnungsgrundsätzen entsprechen muss. Eine rechtliche Begleitung der Gründung deckt solche Risiken frühzeitig auf.

Fazit

Bei der Partnerschaftsgesellschaft halten sich Vorteile und Nachteile die Waage, entscheidend ist letztlich die konkrete Ausgestaltung im Partnerschaftsvertrag und die Frage, ob die Variante mbB gewählt wird. Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und setzen Ihren Partnerschaftsvertrag rechtssicher auf. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Häufig gestellte Fragen zur Partnerschaftsgesellschaft

Nur natürliche Personen, die einen freien Beruf im Sinne des § 1 Abs. 2 PartGG ausüben, etwa Ärzte, Steuerberater, Architekten oder Rechtsanwälte.

Nein, im Gegensatz zur GmbH ist für die Partnerschaftsgesellschaft kein Mindestkapital vorgeschrieben.

Nein. Bei beruflichen Fehlern haften nach § 8 Abs. 2 PartGG grundsätzlich nur die Partner, die mit der Bearbeitung befasst waren.

Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Bei ausreichender Berufshaftpflichtversicherung haftet für berufliche Fehler nur die Gesellschaft.

Gesetzlich nicht mehr zwingend, die Schriftformpflicht wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Aus Beweisgründen ist die Schriftform trotzdem zu empfehlen.

Nein, sie ist steuerlich transparent. Die Einkünfte werden den Partnern zugerechnet und von diesen individuell versteuert.

In der Regel nicht, da sie kein Handelsgewerbe ausübt. Dies sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Grundsätzlich ja, das jeweilige Berufsrecht kann dies jedoch ausschließen oder von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen.

Dann gelten ergänzend nach § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft.

Ja. Eine rechtliche Prüfung von Berufsrecht, Vertragsgestaltung und Haftungsfragen vermeidet spätere Streitigkeiten zwischen den Partnern.

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