Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Ob ein Partner die Zusammenarbeit von sich aus beenden möchte, in den Ruhestand geht oder wegen eines Zerwürfnisses ausscheiden soll: Das Ausscheiden aus einer Partnerschaftsgesellschaft wirft regelmäßig Fragen zu Abfindung, Haftung und der Fortführung gemeinsamer Mandate auf. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten im Gesellschaftsrecht bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung solcher Trennungen, von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung von Abfindungsansprüchen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und darüber, wie sich das Ausscheiden eines Partners bereits vertraglich sinnvoll gestalten lässt.