Warum der Betriebsübergang arbeitsrechtlich so heikel ist
Ein Unternehmen wird verkauft, eine Abteilung ausgegliedert, ein Betrieb verpachtet oder ein Auftrag übernommen – Betriebsübergänge sind in der Unternehmenspraxis alltäglich. Doch was auf den ersten Blick wie eine rein gesellschaftsrechtliche oder kaufmännische Transaktion wirkt, hat weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen, die oft unterschätzt werden.
Müssen nach einem Betriebsübergang neue Arbeitsverträge mit den übernommenen Mitarbeitern geschlossen werden? Welche Bedingungen dürfen geändert werden – und welche nicht? Wann ist eine Änderungskündigung zulässig? Und welche Fehler beim Unterrichtungsschreiben können dazu führen, dass Arbeitnehmer ihr Widerspruchsrecht noch Jahre nach dem Übergang ausüben?
Diese Fragen beschäftigen nicht nur große Konzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen, die Betriebe erwerben oder veräußern – und die selten über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, die den Prozess kompetent begleiten kann.