Kündigungsschutz: Wir prüfen Ihre Kündigung, sagen Ihnen ehrlich, was realistisch erreichbar ist, und verhandeln die Abfindung. Die erste Einschätzung ist unverbindlich – in der Regel am nächsten Werktag.
Kündigungsschutz · § 4 KSchG
Gegen eine Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen. Berechnen Sie, bis wann Ihre Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.
Unverbindliche Orientierungshilfe nach § 4 KSchG i. V. m. §§ 187, 188, 193 BGB. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; Besonderheiten wie der Zugang während Urlaub oder Krankheit, behördliche Zustimmungen (§ 4 S. 4 KSchG) oder örtliche Feiertage können die Frist beeinflussen. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr.
Wussten Sie, dass viele Kündigungen rechtlich unwirksam sind? Das bedeutet: Sie haben die Chance, Ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen oder – wie es in den meisten Fällen unserer Mandanten geschieht – eine attraktive Abfindung zu verhandeln.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht wissen wir, wo häufige Schwachstellen bei Kündigungen liegen. Dies ist ein klarer Vorteil, wenn es darum geht, Ihre Rechte durchzusetzen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Warum ist eine unwirksame Kündigung oft der Schlüssel zu einer höheren Abfindung? Mit der Kündigung signalisiert Ihr Arbeitgeber, dass er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Wenn sich jedoch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage herausstellt, dass die Kündigung unwirksam ist, steht der Arbeitgeber unter Druck – oft wird es für ihn kostengünstiger, eine Abfindung zu zahlen, als Sie weiter zu beschäftigen. Daher enden viele Kündigungsschutzklagen in einem Vergleich, der für Sie eine Abfindungszahlung bedeutet.
Zögern Sie nicht, uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Kündigung oder Ihres Aufhebungsvertrages zu kontaktieren – wir stehen Ihnen zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Die Erfahrung zeigt: Sobald die Klage beim Arbeitsgericht liegt, steigt die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers deutlich. Je nach Ihrem Ziel lässt sich dann über sehr unterschiedliche Dinge sprechen.
Arbeitsrecht · Abfindung
Wie hoch könnte Ihre Abfindung ausfallen? Der Rechner zeigt die übliche Regelabfindung und die Spanne, in der sich Verhandlungen typischerweise bewegen.
Unverbindliche Orientierungshilfe. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen; ihre Höhe ist in der Praxis Verhandlungssache und hängt vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, in der Regel aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Sie senden uns Arbeitsvertrag, Kündigung und die letzten drei Entgeltabrechnungen. Wir prüfen die Kündigung, erstellen die Kündigungsschutzklage und führen den Schriftverkehr mit Arbeitgeber und Gericht.
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann setzen wir uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Kosten entstehen für Sie erst, wenn Sie uns beauftragen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.
In der Kündigung selbst steht in der Regel kein Kündigungsgrund. Die Kündigung bleibt trotzdem wirksam, auch wenn kein Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben steht.
Allerdings muss der Grund spätestens in einem gerichtlichen Verfahren vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der gekündigte Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist. Dann kann ein Arbeitsverhältnis nur gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber einen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Grund nachweist.
Unabhängig davon genießen bestimmte Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir in der Ersteinschätzung.
Personenbedingte Gründe. Hier liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers. Selbst wenn er wollte, kann dieser durch sein Verhalten den Grund nicht beeinflussen. Möglich ist dies z. B. bei wiederholter Krankheit. Die Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Grund nur vorübergehend besteht.
Verhaltensbedingte Gründe. Der Arbeitnehmer hat durch ein Fehlverhalten mehrfach gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, z. B. durch häufiges Zuspätkommen. Hier konnte der Arbeitnehmer das Entstehen einer Kündigung selbst beeinflussen. Vor einer Kündigung ist jedoch grundsätzlich ein Hinweis auf das Fehlverhalten und eine Erinnerung an die Pflichten des Arbeitsvertrages nötig. Man spricht bei dieser Verwarnung von einer Abmahnung.
Betriebsbedingte Gründe. Der Kündigungsgrund kommt hier aus der Sphäre des Arbeitgebers. Er kann Ihnen kündigen, wenn der Betrieb schließt oder verkleinert werden muss und keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung für Sie besteht. Voraussetzung ist eine sogenannte Sozialauswahl.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung vergleicht der Arbeitgeber anhand bestimmter Kriterien alle Arbeitnehmer und entscheidet, für welchen die Kündigung am wenigsten einschneidende Wirkung entfaltet. Ausschlaggebend können z. B. Lebensalter, Unterhaltspflichten oder Betriebszugehörigkeit sein.
Fehler bei der Sozialauswahl gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat.
Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber seinen Kündigungsgrund überhaupt nachweisen muss, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Diese Klage muss rechtzeitig erhoben werden, nämlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Ohne Klage wird die Kündigung nach Ablauf der drei Wochen wirksam, unabhängig davon, ob sie berechtigt war oder nicht.
Einen Überblick über typische Situationen, unsere Arbeitsweise und die Kosten finden Sie auf unserer Seite zum Arbeitsrecht. Für Ihre konkrete Frage erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung – in der Regel am nächsten Werktag.