Kündigung erhalten? Sie haben drei Wochen Zeit.

Kündigungsschutz: Wir prüfen Ihre Kündigung, sagen Ihnen ehrlich, was realistisch erreichbar ist, und verhandeln die Abfindung. Die erste Einschätzung ist unverbindlich – in der Regel am nächsten Werktag.

  • Abfindung verhandeln, statt den Arbeitsplatz kampflos aufzugeben
  • Frist sicher wahren – wir übernehmen Klage und Schriftverkehr
  • Rechtsschutzversicherung: die Deckungsanfrage übernehmen wir
  • Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen

Das Wichtigste im Überblick

  • Drei Wochen. So lange haben Sie Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es nicht war.
  • Wir prüfen unverbindlich. Sie erfahren, ob die Kündigung angreifbar ist und was realistisch erreichbar ist – in der Regel am nächsten Werktag. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
  • Oft endet es mit einer Abfindung. Viele Kündigungsschutzklagen werden durch einen Vergleich beendet – und der bedeutet für Sie in aller Regel eine Abfindungszahlung.

Kündigungsschutz · § 4 KSchG

Fristenrechner Kündigungsschutzklage

Gegen eine Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen. Berechnen Sie, bis wann Ihre Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.

Entscheidend ist der Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, nicht das Datum auf dem Schreiben.

Wie haben Sie die Kündigung erhalten?

In der Regel das Bundesland, in dem Sie arbeiten. Fällt das Fristende auf einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Unverbindliche Orientierungshilfe nach § 4 KSchG i. V. m. §§ 187, 188, 193 BGB. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; Besonderheiten wie der Zugang während Urlaub oder Krankheit, behördliche Zustimmungen (§ 4 S. 4 KSchG) oder örtliche Feiertage können die Frist beeinflussen. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr.

Wehren Sie sich gegen unberechtigte Kündigungen!

Wussten Sie, dass viele Kündigungen rechtlich unwirksam sind? Das bedeutet: Sie haben die Chance, Ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen oder – wie es in den meisten Fällen unserer Mandanten geschieht – eine attraktive Abfindung zu verhandeln.

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht wissen wir, wo häufige Schwachstellen bei Kündigungen liegen. Dies ist ein klarer Vorteil, wenn es darum geht, Ihre Rechte durchzusetzen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Warum ist eine unwirksame Kündigung oft der Schlüssel zu einer höheren Abfindung? Mit der Kündigung signalisiert Ihr Arbeitgeber, dass er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Wenn sich jedoch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage herausstellt, dass die Kündigung unwirksam ist, steht der Arbeitgeber unter Druck – oft wird es für ihn kostengünstiger, eine Abfindung zu zahlen, als Sie weiter zu beschäftigen. Daher enden viele Kündigungsschutzklagen in einem Vergleich, der für Sie eine Abfindungszahlung bedeutet.

Zögern Sie nicht, uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Kündigung oder Ihres Aufhebungsvertrages zu kontaktieren – wir stehen Ihnen zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Die Erfahrung zeigt: Sobald die Klage beim Arbeitsgericht liegt, steigt die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers deutlich. Je nach Ihrem Ziel lässt sich dann über sehr unterschiedliche Dinge sprechen.

  • Abfindung
  • gutes Arbeitszeugnis
  • Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung
  • keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit
  • Urlaubsabgeltung und Überstundenabgeltung

Arbeitsrecht · Abfindung

Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung ausfallen? Der Rechner zeigt die übliche Regelabfindung und die Spanne, in der sich Verhandlungen typischerweise bewegen.

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Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig auf den Monat umgelegt.

Als Ende gilt der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, in der Regel der Ablauf der Kündigungsfrist.

Faktor pro Beschäftigungsjahr

0,5 Monatsgehälter pro Jahr sind die gesetzliche Orientierung (§ 1a KSchG). Je stärker Ihre Position im Kündigungsschutzprozess, desto höher ist der Faktor, der sich verhandeln lässt.

Arbeiten im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte?

Für die gesetzliche Obergrenze bei gerichtlicher Auflösung (§ 10 KSchG). Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht.

Unverbindliche Orientierungshilfe. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen; ihre Höhe ist in der Praxis Verhandlungssache und hängt vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, in der Regel aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sie schicken drei Unterlagen – wir machen den Rest

Sie senden uns Arbeitsvertrag, Kündigung und die letzten drei Entgeltabrechnungen. Wir prüfen die Kündigung, erstellen die Kündigungsschutzklage und führen den Schriftverkehr mit Arbeitgeber und Gericht.

Sie sind rechtsschutzversichert? Dann setzen wir uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Kosten entstehen für Sie erst, wenn Sie uns beauftragen.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.

Zustimmung Datenverarbeitung
Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Was sollte ich sofort nach der Kündigung tun?
  • Bei einer Kündigung sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Anderenfalls droht Ihnen eine Sperrzeit, § 38 SGB III.
  • Wir raten Ihnen von einem Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Überprüfung ab. Dieser könnte eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zur Folge haben.
  • Schreiben Sie am besten bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist Bewerbungen. Der Arbeitgeber muss den gekündigten Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freistellen.
Muss in der Kündigung ein Grund stehen?

In der Kündigung selbst steht in der Regel kein Kündigungsgrund. Die Kündigung bleibt trotzdem wirksam, auch wenn kein Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben steht.

Allerdings muss der Grund spätestens in einem gerichtlichen Verfahren vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der gekündigte Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist. Dann kann ein Arbeitsverhältnis nur gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber einen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Grund nachweist.

Unabhängig davon genießen bestimmte Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir in der Ersteinschätzung.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Personenbedingte Gründe. Hier liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers. Selbst wenn er wollte, kann dieser durch sein Verhalten den Grund nicht beeinflussen. Möglich ist dies z. B. bei wiederholter Krankheit. Die Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Grund nur vorübergehend besteht.

Verhaltensbedingte Gründe. Der Arbeitnehmer hat durch ein Fehlverhalten mehrfach gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, z. B. durch häufiges Zuspätkommen. Hier konnte der Arbeitnehmer das Entstehen einer Kündigung selbst beeinflussen. Vor einer Kündigung ist jedoch grundsätzlich ein Hinweis auf das Fehlverhalten und eine Erinnerung an die Pflichten des Arbeitsvertrages nötig. Man spricht bei dieser Verwarnung von einer Abmahnung.

Betriebsbedingte Gründe. Der Kündigungsgrund kommt hier aus der Sphäre des Arbeitgebers. Er kann Ihnen kündigen, wenn der Betrieb schließt oder verkleinert werden muss und keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung für Sie besteht. Voraussetzung ist eine sogenannte Sozialauswahl.

Was ist die Sozialauswahl?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung vergleicht der Arbeitgeber anhand bestimmter Kriterien alle Arbeitnehmer und entscheidet, für welchen die Kündigung am wenigsten einschneidende Wirkung entfaltet. Ausschlaggebend können z. B. Lebensalter, Unterhaltspflichten oder Betriebszugehörigkeit sein.

Fehler bei der Sozialauswahl gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat.

Warum muss ich überhaupt klagen?

Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber seinen Kündigungsgrund überhaupt nachweisen muss, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Diese Klage muss rechtzeitig erhoben werden, nämlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

Ohne Klage wird die Kündigung nach Ablauf der drei Wochen wirksam, unabhängig davon, ob sie berechtigt war oder nicht.

Mehr zum Arbeitsrecht

Einen Überblick über typische Situationen, unsere Arbeitsweise und die Kosten finden Sie auf unserer Seite zum Arbeitsrecht. Für Ihre konkrete Frage erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung – in der Regel am nächsten Werktag.