Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich und unverbindlich.
Alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. In der Regel melden wir uns am nächsten Werktag bei Ihnen und sagen Ihnen, wie wir weiterhelfen können.
Termine
Persönlich in Reichenbach und München, telefonisch oder per Video
Nach Vereinbarung
Wenn eine Frist läuft – etwa nach Erhalt einer Kündigung –, rufen Sie uns bitte direkt an. Für eine Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Details klären wir im Gespräch.
Kosten entstehen erst mit einer ausdrücklichen Beauftragung.
Sie schildern Ihr Anliegen kurz – per Formular, E-Mail oder Telefon.
Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag, ordnen Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welche Wege es gibt.
Erst wenn Sie sich entscheiden, beauftragen Sie uns – mit einer klaren Absprache zu den Kosten.
Persönliche Termine vereinbaren wir in Reichenbach im Vogtland und in München. Für Mandanten in ganz Deutschland beraten wir telefonisch oder per Video.
Die erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können, ist unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen. Vorher besprechen wir mit Ihnen, wie abgerechnet wird: nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, als Pauschale oder nach Zeitaufwand.
Nein. Viele Mandate betreuen wir vollständig per Telefon, Video und E-Mail. Persönliche Termine sind in Reichenbach und München nach Vereinbarung möglich.
Für die erste Einschätzung genügt eine kurze Schilderung. Wichtige Schreiben, etwa eine Kündigung, ein Testament oder einen Gesellschaftsvertrag, können Sie uns nach unserer Rückmeldung per E-Mail senden.
Ja. Als Rechtsanwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt bereits für Ihre Anfrage, auch wenn es später nicht zu einem Mandat kommt.