Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht, Erbrecht und Nachfolge, Handels- und Gesellschaftsrecht — und die Verbindungen dazwischen.

Rechtliche Fragen mit wirtschaftlicher oder persönlicher Tragweite verlangen mehr als allgemeine Beratung. Wir konzentrieren uns deshalb bewusst auf wenige Rechtsgebiete, in denen Spezialisierung, Erfahrung und strategisches Vorgehen den Unterschied machen.

FÜR ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER

Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag — wir sagen Ihnen, wo Sie stehen, und setzen es durch.

FÜR FAMILIEN UND ERBEN

Erbrecht und Nachfolge

Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft — wir regeln, was bleibt, und klären, was streitig ist.

FÜR GESELLSCHAFTER UND UNTERNEHMER

Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterstreit, Geschäftsführung — Recht mit unternehmerischem Blick.

Für Unternehmen: Ihre externe Rechtsabteilung

Viele unserer Mandanten brauchen nicht einen Anwalt für einen Fall, sondern einen festen Ansprechpartner für alles, was im Unternehmen rechtlich anfällt: Arbeitsverträge und Kündigungen, Kunden- und Lieferverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Forderungen.

Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir diese laufende Beratung in festen Paketen mit Monatspauschale und definierten Reaktionszeiten — ohne Einzelabrechnung jeder Rückfrage.

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PAKETE MIT MONATSPAUSCHALE

Wo Rechtsgebiete zusammenkommen

Rechtliche Probleme halten sich selten an die Grenzen eines Rechtsgebiets. Weil wir Arbeitsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht aus einer Hand beraten, sehen wir die Zusammenhänge — und Sie müssen nicht zwischen mehreren Kanzleien vermitteln.

ERBRECHT + GESELLSCHAFTSRECHT

Unternehmensnachfolge

Wer ein Unternehmen vererben oder zu Lebzeiten übergeben will, braucht ein Testament, das zum Gesellschaftsvertrag passt. Sonst entscheidet die Nachfolgeklausel und nicht der letzte Wille.

GESELLSCHAFTSRECHT + ARBEITSRECHT

Trennung vom Geschäftsführer

Die Abberufung ist ein Gesellschafterbeschluss, der Anstellungsvertrag läuft trotzdem weiter. Abfindung, Freistellung und Wettbewerbsverbot müssen zusammen verhandelt werden.

ERBRECHT + GESELLSCHAFTSRECHT

Familienvermögen strukturieren

Ein Familienpool bündelt Immobilien und Beteiligungen in einer Gesellschaft. Die Eltern behalten die Kontrolle, die Kinder werden schrittweise beteiligt.

GESELLSCHAFTSRECHT + ARBEITSRECHT

Umstrukturierung

Wird ein Unternehmen umgebaut, stellen sich gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen zugleich: Struktur, Übergang von Arbeitsverhältnissen, Personalabbau.

Was passiert, wenn Sie sich melden

1. Kontakt

Sie schildern uns Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular. Eine kurze Beschreibung und das, was Ihnen vorliegt, genügen zunächst.

2. Ersteinschätzung

Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, welche Fristen laufen und welches Vorgehen realistisch ist. Klar und ohne Vertröstung.

3. Mandatierung

Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, werden wir tätig. Vorher entstehen keine Kosten.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.

Zustimmung Datenverarbeitung
Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.