Arbeitsrecht, Erbrecht und Nachfolge, Handels- und Gesellschaftsrecht — und die Verbindungen dazwischen.
Rechtliche Fragen mit wirtschaftlicher oder persönlicher Tragweite verlangen mehr als allgemeine Beratung. Wir konzentrieren uns deshalb bewusst auf wenige Rechtsgebiete, in denen Spezialisierung, Erfahrung und strategisches Vorgehen den Unterschied machen.
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag — wir sagen Ihnen, wo Sie stehen, und setzen es durch.
Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft — wir regeln, was bleibt, und klären, was streitig ist.
Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterstreit, Geschäftsführung — Recht mit unternehmerischem Blick.
Viele unserer Mandanten brauchen nicht einen Anwalt für einen Fall, sondern einen festen Ansprechpartner für alles, was im Unternehmen rechtlich anfällt: Arbeitsverträge und Kündigungen, Kunden- und Lieferverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Forderungen.
Als externe Rechtsabteilung übernehmen wir diese laufende Beratung in festen Paketen mit Monatspauschale und definierten Reaktionszeiten — ohne Einzelabrechnung jeder Rückfrage.
Rechtliche Probleme halten sich selten an die Grenzen eines Rechtsgebiets. Weil wir Arbeitsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht aus einer Hand beraten, sehen wir die Zusammenhänge — und Sie müssen nicht zwischen mehreren Kanzleien vermitteln.
Wer ein Unternehmen vererben oder zu Lebzeiten übergeben will, braucht ein Testament, das zum Gesellschaftsvertrag passt. Sonst entscheidet die Nachfolgeklausel und nicht der letzte Wille.
Die Abberufung ist ein Gesellschafterbeschluss, der Anstellungsvertrag läuft trotzdem weiter. Abfindung, Freistellung und Wettbewerbsverbot müssen zusammen verhandelt werden.
Ein Familienpool bündelt Immobilien und Beteiligungen in einer Gesellschaft. Die Eltern behalten die Kontrolle, die Kinder werden schrittweise beteiligt.
Wird ein Unternehmen umgebaut, stellen sich gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen zugleich: Struktur, Übergang von Arbeitsverhältnissen, Personalabbau.
Sie schildern uns Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular. Eine kurze Beschreibung und das, was Ihnen vorliegt, genügen zunächst.
Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, welche Fristen laufen und welches Vorgehen realistisch ist. Klar und ohne Vertröstung.
Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, werden wir tätig. Vorher entstehen keine Kosten.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.