Grundlagen des Erbrechts
Sie möchten ein Kind enterben da kein Kontakt besteht? Wir sind uns der Komplexität dieser Angelegenheit bewusst und stehen unseren Mandanten mit unserer Fachkompetenz im Erbrecht zur Seite. Durch eine sorgfältige Planung und die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments können wir helfen, den letzten Willen unserer Klienten umzusetzen und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Unsere Expertise und Erfahrung auf diesem Gebiet ermöglicht es uns, auch in schwierigen familiären Konstellationen praktikable und rechtlich haltbare Lösungen zu finden.
In unserer Praxis widmen wir uns der Klärung von Fragen rund um das Thema „Kind enterben da kein Kontakt“. Die Grundlagen des Erbrechts sind essentiell, um zu verstehen, welche Rechte Erblasser und potentielle Erben haben, und welche gesetzlichen Regelungen bei einer Enterbung zu beachten sind.
Erbfolge und Pflichtteilsrecht
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. In einem solchen Fall bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welche Verwandten als Erben in Betracht kommen. Zu den Erben erster Ordnung zählen die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder und Enkelkinder.
Haben Erblasser das Bedürfnis, nahe Verwandte wie Kinder von der Succession auszuschließen, können sie dies durch ein Testament bewirken. Dieser Akt wird als Enterbung bezeichnet. Jedoch hat das enterbte Kind in der Regel einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und sichert dem enterbten Kind einen finanziellen Mindestanspruch zu.
Begriffsdefinitionen: Enterbung und Pflichtteil
- Enterbung: Ein Akt, durch welchen der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag eine Person gezielt von der Erbfolge ausschließt. Eine vollständige Enterbung ist jedoch nach deutschem Recht nicht ohne Weiteres umsetzbar, weil nahe Angehörige, insbesondere Kinder, ihren Pflichtteil geltend machen können.
- Pflichtteil: Ein gesetzlich garantierter Mindestanteil des Nachlasses, der bestimmten nahen Verwandten (Kindern, Ehegatten, Eltern) auch im Falle einer Enterbung zusteht. Der Pflichtteilsanspruch bemisst sich auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihren individuellen Anspruch zu bewerten und Sie durch den Prozess der Enterbung zu begleiten oder Ihnen zu Ihrem Pflichtteil zu verhelfen.