Eine Frage, die viele Geschäftsführer falsch beantworten
Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass eine Umstrukturierung des Unternehmens – eine neue Organisationsstruktur, die Schließung einer Abteilung, die Verlagerung von Tätigkeiten – automatisch das Recht begründet, betroffene Mitarbeiter zu kündigen. Diese Annahme ist rechtlich gefährlich.
Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer auch bei unternehmerischen Veränderungen weitreichend. Betriebsbedingte Kündigungen sind zwar grundsätzlich zulässig – aber nur unter klar definierten Voraussetzungen, die in der Praxis häufig unterschätzt werden. Wer diese Anforderungen nicht kennt und einhält, riskiert unwirksame Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und im schlimmsten Fall eine persönliche Haftung als Geschäftsführer.
Dieser Artikel erklärt, was eine betriebsbedingte Kündigung im Rahmen einer Umstrukturierung voraussetzt, welche Fehler Geschäftsführer besonders häufig machen – und wie eine rechtssichere Vorgehensweise aussieht.