Die GmbH und ihr Versprechen der Haftungsbeschränkung
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform im deutschen Unternehmensrecht – nicht zuletzt deshalb, weil sie ihren Gesellschaftern eine verlockende Eigenschaft bietet: die Haftungsbeschränkung. Im Klartext: Geht es dem Unternehmen wirtschaftlich schlecht, haftet nicht der Gesellschafter persönlich, sondern nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen.
Doch so eindeutig, wie dieses Versprechen klingt, ist es in der Praxis nicht. Das GmbH-Recht kennt zahlreiche Ausnahmen und Haftungsdurchbrechungen – teils gesetzlich verankert, teils durch richterliche Rechtsfortbildung entwickelt. Wer diese Ausnahmen nicht kennt, kann von erheblichen persönlichen Haftungsansprüchen überrascht werden.