Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Ob als Gläubiger einer insolventen GmbH oder als Gesellschafter selbst: Die Frage, ob und wie weit eine persönliche Haftung für die Schulden einer GmbH reicht, taucht in der Praxis immer wieder auf, oft erst dann, wenn es bereits eng wird. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten im Gesellschaftsrecht sowohl bei der Absicherung gegen Haftungsrisiken als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Gesellschaftern. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den gesetzlichen Grundsatz, die praktisch relevanten Ausnahmen und wie sich Haftungsrisiken vertraglich begrenzen lassen.