Was bedeutet es, eine GmbH aufzulösen?
Wenn von der Auflösung einer GmbH gesprochen wird, meint das Gesetz den Übergang aus der aktiven Geschäftstätigkeit in die sogenannte Abwicklungsphase. Die GmbH hört in diesem Moment nicht sofort auf zu existieren. Sie bleibt als Rechtsperson bestehen, bis die Abwicklung abgeschlossen und die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht ist. Die Auflösungsgründe sind in § 60 GmbHG geregelt und umfassen unter anderem den freiwilligen Beschluss der Gesellschafter, den Ablauf der vereinbarten Gesellschaftsdauer sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bis zur endgültigen Löschung führt die GmbH im Geschäftsverkehr den Zusatz „i. L.“ (in Liquidation), sofern die Auflösung auf einem Gesellschafterbeschluss beruht.
Wichtig ist die begriffliche Unterscheidung: Auflösung bezeichnet den Beschluss oder das Eintreten eines gesetzlichen Grundes. Liquidation bezeichnet den gesamten Abwicklungsprozess. Und Löschung bezeichnet den letzten formalen Schritt, durch den die GmbH aus dem Handelsregister gestrichen wird.