Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Wer eine GmbH gründet, unterschreibt in aller Regel einen Gesellschaftsvertrag, der weit über das gesetzlich Notwendige hinausgehen könnte, es aber oft nicht tut. Häufig wird beim schnellen, oft gerade wegen Zeitdrucks über ein Musterprotokoll abgewickelten Gründungsprozess vor allem auf Formalien geachtet. Fragen zu Anteilsübertragung, Nachfolge oder Verhalten bei Streit zwischen den Gesellschaftern bleiben dabei oft ungeklärt und zeigen sich erst Jahre später als Lücke. Als Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht in Reichenbach im Vogtland und München begleiten wir Unternehmer und Gesellschafter genau in diesen Situationen, von der Gründung über die spätere Anpassung des Vertrags bis zur Lösung von Gesellschafterkonflikten.