Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Viele Geschäftsführer verlassen sich auf den Satz, dass die GmbH nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Das stimmt im Grundsatz, gilt aber nicht uneingeschränkt für die Geschäftsführung selbst. Sobald ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann er mit seinem Privatvermögen einstehen müssen, gegenüber der eigenen Gesellschaft ebenso wie gegenüber Dritten. Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht begleiten wir Geschäftsführer in Reichenbach im Vogtland und München sowie bundesweit dabei, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und vertraglich abzusichern.