Die rechtliche Ausgangslage
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass eine Krankschreibung Sie nicht automatisch vor einer Kündigung schützt. Allerdings gelten für eine fristlose Kündigung besonders strenge Voraussetzungen, die im § 626 BGB geregelt sind.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung fortzusetzen. Dies ist während einer Krankschreibung in der Regel nicht der Fall.