Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück eines Familienpools. Er definiert die grundlegenden „Spielregeln“ für alle Beteiligten und sollte sorgfältig gestaltet werden, um langfristig eine erfolgreiche und konfliktfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Sicherung der Geschäftsführungs- und Kontrollbefugnisse
Ein zentrales Element des Gesellschaftsvertrags ist die Regelung der Geschäftsführungs- und Kontrollbefugnisse. Der Schenker kann sich weitreichende Befugnisse sichern, unabhängig von der tatsächlichen Anteilsverteilung. Dies kann durch die Definition eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte, die Einräumung eines Vetorechts bei wichtigen Entscheidungen und die Bestellung als Geschäftsführer auf Lebenszeit oder für einen langen Zeitraum erfolgen. Auch die Schaffung eines Beirats mit beratender oder kontrollierender Funktion und die Festlegung qualifizierter Mehrheitserfordernisse für bestimmte Beschlüsse sind mögliche Regelungen.
Diese Vorkehrungen gewährleisten, dass der Vermögensinhaber trotz Anteilsübertragung weiterhin die Kontrolle über wichtige Entscheidungen behält und die Entwicklung des Familienpools nach seinen Vorstellungen steuern kann.
Schutz vor unerwünschten Anteilsübertragungen
Um den Familienpool vor dem Eindringen unerwünschter Dritter zu schützen, sollte der Gesellschaftsvertrag klare Regelungen zur Anteilsübertragung enthalten. Dazu gehören Veräußerungsverbote, die die Möglichkeit, Anteile zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen, vollständig oder teilweise einschränken. Hilfreich sind außerdem Vinkulierungsklauseln, die das Erfordernis der Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter bei Anteilsübertragungen festlegen, sowie Vorkaufsrechte, die anderen Familienmitgliedern eine bevorzugte Erwerbsmöglichkeit bei beabsichtigter Anteilsveräußerung einräumen. Auch Abtretungsbeschränkungen, die die Möglichkeit einschränken, Anteile als Sicherheit zu verwenden oder zu verpfänden, können sinnvoll sein.
Diese Mechanismen stellen sicher, dass die Anteile innerhalb der Familie bleiben und externe Einflüsse minimiert werden.
Vermögensschutz bei ausscheidenden Gesellschaftern
Um den Fortbestand des Familienpools auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters zu sichern, sollten entsprechende Schutzklauseln vorgesehen werden. Restriktive Kündigungsmöglichkeiten mit langen Kündigungsfristen und eingeschränkten Kündigungsgründen reduzieren das Risiko eines unerwarteten Ausscheidens. Abfindungsregelungen, bei denen die Bewertung der Anteile ausscheidender Gesellschafter häufig unter dem Verkehrswert angesetzt wird, begrenzen die finanzielle Belastung für den Familienpool. Zur Schonung der Liquidität können Abfindungen in Raten über mehrere Jahre gestreckt werden. Fortführungsklauseln stellen sicher, dass bei Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den Erben oder anderen Gesellschaftern fortgesetzt wird.
Diese Regelungen schützen den Familienpool vor finanziellen Belastungen und Liquiditätsproblemen bei Ausscheiden eines Gesellschafters.
Flexible Ertragsverteilung innerhalb der Familie
Der Gesellschaftsvertrag sollte eine flexible Verteilung der Erträge ermöglichen, um auf unterschiedliche Bedürfnisse und Situationen reagieren zu können. Dies kann durch disquotale Gewinnverteilung erfolgen, also eine Abweichung von der Kapitalbeteiligung bei der Verteilung der Gewinne, um beispielsweise dem Schenker eine höhere Gewinnbeteiligung zu sichern. Auch die Festlegung von Vorabgewinnen, also bestimmter Beträge, die einzelnen Gesellschaftern vorrangig zustehen, kann sinnvoll sein. Klare Regelungen zu Entnahmemöglichkeiten für die laufende Versorgung sowie Thesaurierungsvorgaben, die festlegen, welcher Anteil der Gewinne in der Gesellschaft verbleiben muss, um Investitionen und Wachstum zu finanzieren, runden den Gesellschaftsvertrag ab.
Diese Flexibilität ermöglicht eine bedarfsgerechte Verteilung der Erträge unter den Familienmitgliedern und eine angemessene Versorgung des Schenkers. Familienpool vor dem Eindringen unerwünschter Dritter zu schützen, sollte der Gesellschaftsvertrag klare Regelungen zur Anteilsübertragung enthalten:
- Veräußerungsverbote: Vollständige oder teilweise Einschränkung der Möglichkeit, Anteile zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen.
- Vinkulierungsklauseln: Erfordernis der Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter bei Anteilsübertragungen.
- Vorkaufsrechte: Bevorzugte Erwerbsmöglichkeit für andere Familienmitglieder bei beabsichtigter Anteilsveräußerung.
- Abtretungsbeschränkungen: Einschränkungen bezüglich der Möglichkeit, Anteile als Sicherheit zu verwenden oder zu verpfänden.
Diese Mechanismen stellen sicher, dass die Anteile innerhalb der Familie bleiben und externe Einflüsse minimiert werden.
Vermögensschutz bei ausscheidenden Gesellschaftern
Um den Fortbestand des Familienpools auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters zu sichern, sollten entsprechende Schutzklauseln vorgesehen werden:
- Restriktive Kündigungsmöglichkeiten: Lange Kündigungsfristen und eingeschränkte Kündigungsgründe reduzieren das Risiko eines unerwarteten Ausscheidens.
- Abfindungsregelungen: Die Bewertung der Anteile ausscheidender Gesellschafter sollte häufig unter dem Verkehrswert angesetzt werden, um die finanzielle Belastung für den Familienpool zu begrenzen.
- Ratenzahlungsvereinbarungen: Zur Schonung der Liquidität können Abfindungen in Raten über mehrere Jahre gestreckt werden.
- Fortführungsklauseln: Bei Tod eines Gesellschafters sollte die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben oder anderen Gesellschaftern sichergestellt sein.
Diese Regelungen schützen den Familienpool vor finanziellen Belastungen und Liquiditätsproblemen bei Ausscheiden eines Gesellschafters.
Flexible Ertragsverteilung innerhalb der Familie
Der Gesellschaftsvertrag sollte eine flexible Verteilung der Erträge ermöglichen, um auf unterschiedliche Bedürfnisse und Situationen reagieren zu können:
- Disquotale Gewinnverteilung: Abweichung von der Kapitalbeteiligung bei der Verteilung der Gewinne, z.B. um dem Schenker eine höhere Gewinnbeteiligung zu sichern.
- Vorabgewinne: Festlegung bestimmter Beträge, die einzelnen Gesellschaftern vorrangig zustehen.
- Entnahmerechte: Klare Regelungen zu Entnahmemöglichkeiten für die laufende Versorgung.
- Thesaurierungsvorgaben: Festlegung, welcher Anteil der Gewinne in der Gesellschaft verbleiben muss, um Investitionen und Wachstum zu finanzieren.
Diese Flexibilität ermöglicht eine bedarfsgerechte Verteilung der Erträge unter den Familienmitgliedern und eine angemessene Versorgung des Schenkers.