Was ist eine Familiengesellschaft?
Als Familienunternehmer haben Sie ein wertvolles Erbe geschaffen: Sei es ein erfolgreiches Unternehmen, ein Immobilienportfolio oder andere Vermögenswerte – diese sollen für die kommenden Generationen bewahrt und weiterentwickelt werden. Doch wie stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nicht nur erhalten, sondern auch geschützt wird? Und wie bleibt der Familienfrieden gewahrt, wenn es um die Verteilung von Verantwortung und Vermögen geht?
Die Antwort liegt häufig in der Gründung einer Familiengesellschaft. Diese ermöglicht es, große Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile zu bündeln. In unserer Kanzlei Labitzke begleiten wir Sie durch diesen Prozess, um eine rechtlich und steuerlich optimale Lösung für den langfristigen Erhalt Ihres Familienvermögens zu finden.
Die Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – ist ein rechtliches Konstrukt, das speziell darauf ausgerichtet ist, Familienvermögen langfristig zu sichern und zu verwalten. Das Grundprinzip: Verschiedene Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensanteile werden in einer gemeinsamen Gesellschaft gebündelt. Anschließend werden Anteile an dieser Gesellschaft auf Familienmitglieder übertragen – unter Wahrung bestimmter Kontroll- und Einflussrechte für den ursprünglichen Vermögensinhaber.
Anders als bei direkten Einzelübertragungen bleibt das Vermögen so als Einheit erhalten und kann zentral verwaltet werden. Gleichzeitig bietet die Struktur Schutz vor externen Zugriffen und eröffnet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.