Was ist eine Familienholding überhaupt?
Eine Familienholding ist keine gesetzlich definierte Gesellschaftsform. Der Begriff beschreibt eine Beteiligungsstruktur, bei der eine Gesellschaft – die Muttergesellschaft oder Holding – Anteile an einer oder mehreren weiteren Gesellschaften hält. Die Muttergesellschaft selbst ist typischerweise Eigentümerin, nicht Betreiberin. Das operative Geschäft, die Immobilien oder andere Vermögenswerte liegen in den Tochtergesellschaften.
Der Zusatz „Familien“ zeigt an, dass die Gesellschafter dieser Holding ausschließlich oder überwiegend Familienmitglieder sind. Eltern, Kinder und Enkel können gemeinsam Gesellschafter der Holding sein, während die eigentlichen Vermögenswerte in den Tochtergesellschaften gehalten werden.
Diese Struktur ermöglicht es, Vermögen gebündelt zu verwalten, die Beteiligungsverhältnisse klar zu regeln und Entscheidungskompetenzen im Gesellschaftsvertrag flexibel zuzuweisen. Wer Gesellschafter der Holding ist, wer Geschäftsführer, wer welche Stimmrechte hat und wie Ausschüttungen verteilt werden – all das wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.