LABITZKE.LEGAL
Ihr Anwalt für Erbrecht
Ihr vertrauenswürdiger Partner im Erbrecht. Wir begleiten Sie bei Nachlassangelegenheiten, Testamentsfragen und Erbschaftsangelegenheiten.
Stephan Labitzke
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Nachfolgeplanung
Richtiges Vererben kann Streit und Steuern vermeiden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Gestaltungen nach Ihren Vorstellungen.
Das zentrale Instrument der erbrechtlichen Nachfolge ist das Testament, das die gesetzliche Erbfolge modifiziert und für Klarheit und Gerechtigkeit sorgt, ob als Einzeltestament oder Berliner Testament für Ehehatten. Vermächtnisse, Auflagen oder eine Testamentsvollstreckung bieten zahlreiche Möglichkeiten für Ihr „perfektes“ Testament.
Neben dem Testament können auch Erb- oder Pflichtteilsverzichte oder Eheverträge zur Modifizierung des Güterstandes geboten sein.
Bei der Unternehmensnachfolge sind Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen zu beachten oder zu ändern. Für komplexe Nachlässe mit größerem Immobilienvermögen oder Betriebsvermögen bieten wir vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen an.
- Testament aufsetzen und Erbverträge
- Berliner Testament und Stolpersteine
- Auflagen, Vermächtnisse und Testamentsvollstreckungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
Enterbung und Pflichtteil
- Anleitung für Erblasser: Kinder/Ehepartner/Eltern enterben
- Pflichteilberechnung und -Geltendmachung
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
Erbengemeinschaft
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Teilungsversteigerung und Teilungsklage
- Prüfung von Ausgleichsansprüchen
- Vorsorge: Teilungsanordungen im Testament
Erbstreit
Die Gültigkeit und Auslegung von Testamenten führt häufig zu einem Erbstreit, der im Rahmen des Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht ausgetragen wird.
Die dabei aufgeworfenen Fragen sind nicht nur rechtliche schwierig sondern auch in tatsächlicher Hinsicht. Es stellen sich komplizierte Beweisfragen.
- Vertretung im streitigen Erbscheinverfahren
- Testamentsauslegung bei unklarem Testament
- Prüfung der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten
Testamentvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein mächtiges, aber auch konfliktträchtiges Instrument der Nachfolge. Sinn macht die Bevormundung der Erben vor allem dann, wenn diese nicht in der Lage sind, die Erbschaft abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten.
Wir stehen Ihnen als Testamentsvollstrecker Ihres letzten Willens zur Verfügung und helfen beim Streit über die Pflichten, die Vergütung oder die Abberufung des Vollstreckers.
- Zweckmäßigkeit der Testamentsvollstreckung
- Planung, Anordnung und Durchführung von Testamentsvollstreckungen
- Haftung und Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Pflichtverletzung
1. Kontaktieren Sie uns
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