Die rechtliche Situation bei Pflichtteilsansprüchen unter Geschwistern
Die Nachricht kommt oft überraschend: Nach dem Tod eines Geschwisterteils stellt sich heraus, dass dieser die anderen Geschwister enterbt hat. Oder, ein Elternteil ist verstorben, und im Testament wurde ein Geschwisterteil bevorzugt oder man wurde sogar komplett übergangen. Neben der emotionalen Belastung durch den Verlust stellen sich nun drängende rechtliche Fragen: Welche Ansprüche habe ich? Wie kann ich meine Interessen wahren, ohne den Familienfrieden vollends zu gefährden? Die Kanzlei Labitzke bietet in dieser schwierigen Situation eine einfühlsame und kompetente rechtliche Beratung, die sowohl Ihre rechtlichen Interessen als auch die familiären Beziehungen im Blick behält.
Zunächst die wichtigste Information: Nach deutschem Recht haben Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil steht gemäß § 2303 BGB ausschließlich den Abkömmlingen des Erblassers, dem Ehegatten und den Eltern zu. Diese abschließende Aufzählung der pflichtteilsberechtigten Personen wurde vom Gesetzgeber bewusst eng gefasst und ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht erweiterbar.
Die Ratio hinter dieser gesetzlichen Regelung liegt in der besonderen Schutzbedürftigkeit der engsten Familienangehörigen. Geschwister fallen jedoch nicht in diesen besonders geschützten Personenkreis. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Geschwister bei der Erbschaft rechtlos sind. Vielmehr stehen ihnen andere erbrechtliche Instrumentarien zur Verfügung, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen.