Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Wer über den Kauf eines Unternehmens verhandelt, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie sicher sind die Angaben des Verkäufers eigentlich? Genau hier setzt die Due Diligence an. Als Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmer bei genau diesem Schritt, von der Prüfung der Verträge und Gesellschaftsstrukturen bis zur Verhandlung des Kaufvertrags. Die Erfahrung zeigt: Wer die Prüfung oberflächlich betreibt oder sich ganz darauf verlässt, was der Verkäufer erzählt, trägt am Ende ein Risiko, das sich erst Monate nach der Übernahme zeigt. Für Fragen rund um die vertragliche Absicherung einer Unternehmensübernahme und der laufenden Verträge sind wir für Sie da.