Due Diligence beim Unternehmenskauf

Warum die Prüfung vor der Unterschrift entscheidet

Veröffentlicht am 26.08.2026
Due Diligence beim Unternehmenskauf
 
Die Due Diligence ist die systematische Prüfung eines Zielunternehmens vor dem Kauf. Sie deckt rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken auf und bildet die Grundlage für den Unternehmenskaufvertrag. Eine sorgfältige Prüfung schützt den Käufer vor unerkannten Verbindlichkeiten.
Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.

Wer über den Kauf eines Unternehmens verhandelt, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie sicher sind die Angaben des Verkäufers eigentlich? Genau hier setzt die Due Diligence an. Als Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmer bei genau diesem Schritt, von der Prüfung der Verträge und Gesellschaftsstrukturen bis zur Verhandlung des Kaufvertrags. Die Erfahrung zeigt: Wer die Prüfung oberflächlich betreibt oder sich ganz darauf verlässt, was der Verkäufer erzählt, trägt am Ende ein Risiko, das sich erst Monate nach der Übernahme zeigt. Für Fragen rund um die vertragliche Absicherung einer Unternehmensübernahme und der laufenden Verträge sind wir für Sie da.

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Was bedeutet Due Diligence beim Unternehmenskauf konkret?

Der Begriff stammt aus dem angelsächsischen Recht und lässt sich mit „gebührender Sorgfalt“ übersetzen. Gemeint ist die systematische Prüfung eines Zielunternehmens, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Geprüft werden typischerweise vier Bereiche: die rechtliche Situation (Legal Due Diligence), die wirtschaftliche und finanzielle Lage (Financial Due Diligence), die steuerlichen Verhältnisse (Tax Due Diligence) sowie, je nach Branche, technische oder betriebliche Aspekte. Bei kleineren Transaktionen im Mittelstand konzentriert sich die Prüfung meist auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Kernpunkte, bei größeren Übernahmen kommen häufig mehrere Berater aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen.

Ziel ist es, dem Käufer eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu verschaffen: Stimmt der geforderte Kaufpreis mit dem tatsächlichen Zustand des Unternehmens überein? Gibt es Verbindlichkeiten, Rechtsstreitigkeiten oder Vertragsrisiken, die im Verkaufsgespräch nicht erwähnt wurden? Aus rechtlicher Sicht prüfen wir dabei insbesondere Gesellschaftsverträge, laufende Dauerschuldverhältnisse, Arbeitsverträge mit Schlüsselpersonal, gewerbliche Schutzrechte und anhängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten.

Ist der Käufer gesetzlich zur Due Diligence verpflichtet?

Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence gibt es nicht. Der Käufer entscheidet grundsätzlich selbst, wie gründlich er das Zielunternehmen prüfen möchte. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, muss der Käufer die Ware nach § 377 Absatz 1 HGB unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und einen sich zeigenden Mangel unverzüglich anzeigen. Unterlässt er die Anzeige, gilt die Ware nach § 377 Absatz 2 HGB grundsätzlich als genehmigt, für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt § 377 Absatz 3 HGB. Ob und inwieweit diese Norm bei einem konkreten Unternehmenskauf überhaupt eingreift, hängt von dessen Struktur ab, ein Anteilskauf etwa ist rechtlich ein Rechtskauf und kein Warenkauf. In jedem Fall ersetzt § 377 HGB keine vorvertragliche Due Diligence, er betrifft ausschließlich die Zeit nach der Übergabe.

Wichtig für die Praxis: Auch außerhalb dieser handelsrechtlichen Obliegenheit hat eine unterlassene oder oberflächliche Prüfung erhebliche Konsequenzen, wie der folgende Abschnitt zeigt.

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Welche Folgen hat eine unterlassene oder oberflächliche Due Diligence?

Hier liegt der eigentliche praktische Kern der Due Diligence. Nach § 442 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss bereits kennt. Ist ihm ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte deswegen nur noch geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.

Übertragen auf den Unternehmenskauf bedeutet das: Eine allgemeine Pflicht zur Due Diligence besteht zwar nicht, wer aber deutlichen Risikoanzeichen, etwa in Jahresabschlüssen oder Verträgen, in grob fahrlässiger Weise nicht nachgeht, riskiert, dass ihm spätere Ansprüche wegen dieser Punkte verwehrt bleiben, es sei denn, der Verkäufer hat den Punkt arglistig verschwiegen oder eine Garantie dafür übernommen. Zu beachten ist dabei, dass dies beim reinen Erwerb einzelner Geschäftsanteile nicht automatisch für Mängel des dahinterstehenden Unternehmens gilt: Ein Anteilskauf ist rechtlich ein Rechtskauf, das Sachmängelrecht der §§ 434 ff. BGB greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wenn der Käufer sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile erwirbt und sich der Anteilskauf sowohl nach dem Parteiwillen als auch objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtung als Kauf des Unternehmens selbst darstellt. Der Gesetzgeber setzt für den Käufer damit einen Anreiz zur Eigeninitiative bei der Aufklärung des Sachverhalts, bevor er sich auf Gewährleistungsrechte berufen kann.

Wie schützt der Unternehmenskaufvertrag die Ergebnisse der Due Diligence?

Die Due Diligence liefert die Fakten, der Kaufvertrag verankert die rechtlichen Konsequenzen. Zwei Instrumente sind dabei zentral. Zum einen der Garantiekatalog: Der Verkäufer übernimmt darin ausdrückliche vertragliche Garantien, etwa zur Richtigkeit der Bilanz, zum Bestand bestimmter Verträge oder zur Freiheit von Rechtsstreitigkeiten. Solche Garantien sind eigenständige vertragliche Einstandspflichten neben dem gesetzlichen Mängelrecht, ob sie auch Umstände erfassen, die dem Käufer bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, hängt vom Wortlaut der jeweiligen Garantie und ihrem Verhältnis zu den im Kaufvertrag vereinbarten Offenlegungs- und Haftungsregelungen ab.

Zum anderen der Haftungsausschluss: Käufer und Verkäufer vereinbaren im Kaufvertrag häufig, dass Mängelrechte für bestimmte oder alle Punkte ausgeschlossen sind. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen solchen Ausschluss aber nicht berufen, soweit er den betreffenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung berücksichtigt dieses Zusammenspiel gezielt, etwa durch klar definierte Garantiekataloge, Freistellungsklauseln für bekannte Risiken und, bei größeren Transaktionen, Kaufpreisanpassungsmechanismen.

Welche Rolle spielt Arglist bei verschwiegenen Risiken?

Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten Umstand bewusst, obwohl er wusste oder für möglich hielt, dass der Käufer bei Kenntnis anders entschieden hätte, kann darin eine arglistige Täuschung liegen. Nach § 123 Absatz 1 BGB kann der Käufer die auf dieser Täuschung beruhende Willenserklärung anfechten. Zusätzlich kann bei einer Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Absatz 1, 311 Absatz 2, 241 Absatz 2 BGB in Betracht kommen. Betrifft der verschwiegene Umstand zugleich einen Mangel des Kaufgegenstands, tritt dieser Anspruch nach der Rechtsprechung neben das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht regelmäßig nur bei vorsätzlicher vorvertraglicher Pflichtverletzung des Verkäufers hinzu, damit die gesetzlichen Wertungen des Gewährleistungsrechts, etwa zu Fristen und Haftungsausschlüssen, nicht umgangen werden.

In der Praxis ist Arglist oft schwer nachzuweisen, denn der Käufer trägt hierfür grundsätzlich die Beweislast. Genau deshalb ist eine sorgfältig dokumentierte Due Diligence so wichtig: Sie schafft eine nachvollziehbare Grundlage dafür, welche Informationen wann offengelegt wurden, etwa über einen strukturierten Datenraum, und welche nicht.

Was tun, wenn nach dem Kauf ein verschwiegenes Risiko auftaucht?

Zeigt sich nach der Übernahme ein Problem, das im Verkaufsprozess nicht offengelegt wurde, kommt es zunächst auf den Vertrag an: Greift eine Garantie, eine Freistellungsklausel oder ist der Punkt vom Haftungsausschluss erfasst? Parallel ist zu prüfen, ob eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder ein Anspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung in Betracht kommt. Beide Wege setzen eine genaue Rekonstruktion der Verhandlungssituation voraus, insbesondere welche Informationen im Datenraum zugänglich waren und welche Fragen gestellt und wie beantwortet wurden.

Je früher in einer solchen Situation anwaltlicher Rat eingeholt wird, desto eher lassen sich Fristen wahren und Beweise sichern. Wir prüfen für Sie die vertragliche Ausgangslage und die realistischen Erfolgsaussichten, bevor Sie gegenüber dem Verkäufer Ansprüche geltend machen.

Asset Deal oder Share Deal: Was bedeutet das für die Due Diligence?

Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Geschäftsanteile an der Gesellschaft, die Gesellschaft selbst bleibt aber Rechtsträgerin ihrer Verträge, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. Über die Beteiligung wirken sich deren wirtschaftliche Chancen und Risiken faktisch auf den Käufer aus, weshalb bei einem Share Deal die Prüfung der Gesellschaft selbst im Zentrum steht. Der Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen ist als Rechtskauf nach § 453 Absatz 1 BGB einzuordnen, für die Abtretung und bereits für die Verpflichtung dazu ist zudem die notarielle Form nach § 15 GmbHG einzuhalten.

Beim Asset Deal werden dagegen einzelne Vermögensgegenstände gezielt ausgewählt und übertragen. Die Übertragung einzelner Verträge erfordert dabei regelmäßig die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners, eine Schuldübernahme setzt grundsätzlich die Zustimmung des Gläubigers voraus, etwa bei laufenden Vertragsverhältnissen mit Kunden oder Lieferanten. Anders bei einem Betriebsübergang: Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB kraft Gesetzes auf den Erwerber über, betroffene Arbeitnehmer können dem Übergang nach ordnungsgemäßer Unterrichtung aber innerhalb eines Monats widersprechen. Welche Struktur im Einzelfall passt, hängt von der Größe des Unternehmens, der Haftungssituation und häufig auch von steuerlichen Erwägungen ab. Diese steuerlichen Aspekte sind ein klassisches Schnittstellenthema: Wir stimmen die gesellschaftsrechtliche Gestaltung eng mit dem Steuerberater der Mandantschaft ab, die verbindliche steuerliche Beurteilung der Transaktionsstruktur nehmen wir selbst nicht vor und überlassen sie der Steuerberatung.

Welche Rolle spielt eine Vertraulichkeitsvereinbarung vor der Due Diligence?

Bevor ein Verkäufer sensible Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Kundenlisten oder Personalakten offenlegt, wird üblicherweise eine Vertraulichkeitsvereinbarung, im Geschäftsverkehr meist als NDA bezeichnet, geschlossen. Sie regelt, wie mit den offengelegten Informationen umzugehen ist, falls die Transaktion nicht zustande kommt, und schützt den Verkäufer davor, dass sensible Geschäftsdaten in falsche Hände geraten. Aus Käufersicht sollte die Vereinbarung nicht so weit gefasst sein, dass sie die eigene wirtschaftliche Bewegungsfreiheit unangemessen einschränkt. Wir prüfen und verhandeln solche Vertraulichkeitsvereinbarungen regelmäßig für Mandanten auf beiden Seiten einer Transaktion.

Fazit: Sorgfalt vor der Unterschrift zahlt sich aus

Die Due Diligence ist kein bürokratischer Zusatzschritt, sondern die Grundlage dafür, dass ein Unternehmenskauf tatsächlich das hält, was er verspricht. Wer Risiken frühzeitig erkennt, kann sie im Kaufvertrag über Garantien, Freistellungen oder den Kaufpreis abbilden, statt sie erst nach der Übernahme mühsam aufzuarbeiten. Wir begleiten Sie bei der rechtlichen Prüfung des Zielunternehmens und der Verhandlung des Kaufvertrags. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen zur Due Diligence beim Unternehmenskauf

Das hängt stark von Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Bei kleineren mittelständischen Betrieben sind einige Wochen realistisch, bei größeren Transaktionen mit mehreren Beteiligten kann sich der Prozess über mehrere Monate erstrecken.

In der Regel trägt der Käufer die Kosten für seine eigene Prüfung, da sie in erster Linie seinem Informationsinteresse dient. Bei einer Vendor Due Diligence, bei der der Verkäufer das eigene Unternehmen vorab prüfen lässt, trägt er selbst die entsprechenden Kosten.

Die Legal Due Diligence prüft Verträge, Gesellschaftsstrukturen und Rechtsstreitigkeiten. Die Financial Due Diligence analysiert Jahresabschlüsse, Liquidität und Ertragslage. Die Tax Due Diligence untersucht steuerliche Risiken, etwa aus früheren Betriebsprüfungen oder ungeklärten Steuerpositionen, und wird von der Steuerberatung durchgeführt.

Ja, häufig fließen die Ergebnisse direkt in die Kaufpreisverhandlung ein, etwa über Preisabschläge für erkannte Risiken oder über Kaufpreisanpassungsklauseln, die den endgültigen Preis von bestimmten Kennzahlen zum Übergabestichtag abhängig machen.

Typischerweise gehören dazu Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, wesentliche Kunden- und Lieferantenverträge, Arbeitsverträge mit Schlüsselpersonal, gewerbliche Schutzrechte sowie Unterlagen zu laufenden oder drohenden Rechtsstreitigkeiten.

Verweigert der Verkäufer den Einblick in zentrale Unterlagen, ist das ein Warnsignal. Zwar besteht keine allgemeine Pflicht zur umfassenden Offenlegung, bei wesentlichen, den Vertragszweck gefährdenden Umständen kann den Verkäufer aber eine gesteigerte Aufklärungspflicht treffen. Ein Käufer sollte in jedem Fall genau abwägen, ob er ohne die verweigerten Informationen überhaupt abschlussbereit ist.

Mündliche Zusagen können grundsätzlich bindend sein, lassen sich im Streitfall aber schwer beweisen. Bei bestimmten Vereinbarungen ist zudem eine gesetzliche Form vorgeschrieben, etwa die notarielle Form nach § 15 Absatz 4 GmbHG für die Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen. Wichtige Zusicherungen sollten deshalb ausdrücklich und in der erforderlichen Form in den Kaufvertrag oder den Garantiekatalog aufgenommen werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, in der Praxis ist die rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aber der Regelfall, weil sich viele Risiken erst aus dem Zusammenspiel von Verträgen, Gesellschaftsrecht und Haftungsrecht erschließen.

Bei der Vendor Due Diligence lässt der Verkäufer sein eigenes Unternehmen vor dem Verkaufsprozess prüfen, um Risiken frühzeitig zu erkennen, den Verkaufsprozess zu beschleunigen und gegenüber Kaufinteressenten eine belastbare Informationsgrundlage bereitzustellen.

Auch bei der familieninternen oder externen Unternehmensnachfolge lohnt sich eine strukturierte Prüfung, um Haftungsrisiken für den Übernehmer frühzeitig zu erkennen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Unternehmensnachfolge.

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