Ihre Rechte bei ausbleibenden Gehaltszahlungen
Sie haben gekündigt oder wurden gekündigt – und plötzlich bleibt Ihr letztes Gehalt aus? Diese Situation ist nicht nur frustrierend, sondern kann auch schnell zu ernsten finanziellen Problemen führen. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei unterstützen wir Sie dabei, Ihre ausstehenden Zahlungen schnell und effektiv durchzusetzen.
Auch nach einer Kündigung bleibt Ihr Arbeitgeber in der Pflicht, sämtliche offenen Zahlungen zu begleichen. Das bedeutet konkret: Er muss nicht nur ausstehende Monatsgehälter vollständig auszahlen, sondern auch alle noch nicht vergüteten Überstunden abgelten. Gleiches gilt für nicht genommenen Urlaub, der finanziell ausgeglichen werden muss, sowie für offene Provisionen und vereinbarte Sonderzahlungen. All diese Ansprüche bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.
Diese Zahlungsverpflichtungen sind nicht etwa Kulanz des Arbeitgebers, sondern basieren auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Zentral sind hier die §§ 611a und 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die die grundlegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Fälligkeit der Vergütung regeln. Kommt der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, greifen weitere gesetzliche Regelungen: § 288 BGB ermöglicht die Geltendmachung von Verzugszinsen, während die §§ 286 und 287 BGB die Voraussetzungen und Folgen des Zahlungsverzugs festlegen.