Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung

Was Sie jetzt tun können

Veröffentlicht am 13.11.2024
Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung
 
Wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung kein Gehalt zahlt, stehen Ihnen gesetzlich klare Ansprüche zu. Ausstehende Zahlungen wie Gehälter, Überstunden oder Urlaubsabgeltungen können Sie mit rechtlichen Mitteln effektiv durchsetzen. Erfahren Sie, welche Schritte jetzt wichtig sind und wie eine erfahrene Arbeitsrechtskanzlei Ihnen dabei hilft, Ihre Rechte durchzusetzen.
Inhalts­verzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

Ihre Rechte bei ausbleibenden Gehaltszahlungen

Sie haben gekündigt oder wurden gekündigt – und plötzlich bleibt Ihr letztes Gehalt aus? Diese Situation ist nicht nur frustrierend, sondern kann auch schnell zu ernsten finanziellen Problemen führen. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei unterstützen wir Sie dabei, Ihre ausstehenden Zahlungen schnell und effektiv durchzusetzen.

Auch nach einer Kündigung bleibt Ihr Arbeitgeber in der Pflicht, sämtliche offenen Zahlungen zu begleichen. Das bedeutet konkret: Er muss nicht nur ausstehende Monatsgehälter vollständig auszahlen, sondern auch alle noch nicht vergüteten Überstunden abgelten. Gleiches gilt für nicht genommenen Urlaub, der finanziell ausgeglichen werden muss, sowie für offene Provisionen und vereinbarte Sonderzahlungen. All diese Ansprüche bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Diese Zahlungsverpflichtungen sind nicht etwa Kulanz des Arbeitgebers, sondern basieren auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Zentral sind hier die §§ 611a und 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die die grundlegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Fälligkeit der Vergütung regeln. Kommt der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, greifen weitere gesetzliche Regelungen: § 288 BGB ermöglicht die Geltendmachung von Verzugszinsen, während die §§ 286 und 287 BGB die Voraussetzungen und Folgen des Zahlungsverzugs festlegen.

Sie haben eine konkrete Frage?

Jeder Fall ist anders. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, in der Regel am nächsten Werktag.

So gehen wir gegen säumige Arbeitgeber vor

Als Ihre Rechtsvertreter verfolgen wir eine bewährte, dreistufige Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Den Grundstein legen wir mit einer präzisen Berechnung aller ausstehenden Zahlungen. Dabei ermitteln wir akribisch, welche Beträge Ihnen noch zustehen – angefangen beim regulären Gehalt über geleistete Überstunden bis hin zu vereinbarten Sonderzahlungen. Diese sorgfältige Bestandsaufnahme bildet das Fundament für alle weiteren rechtlichen Schritte.

Auf dieser Basis verfassen wir ein systematisches Mahnschreiben, in dem wir Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen und eine angemessene Zahlungsfrist setzen. Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber auch darauf nicht reagieren, scheuen wir uns nicht, umgehend weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Besonders in Fällen, in denen die ausbleibende Zahlung Ihre Existenz gefährdet, können wir durch eine einstweilige Verfügung schnell handeln und Ihre Interessen mit Nachdruck vertreten.

Unsere Erfolge sprechen für sich

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht wissen wir genau, wie wir Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Die Erfolgsbilanz unserer Kanzlei spricht für sich: In vielen Fällen erreichen wir bereits durch unser erstes anwaltliches Schreiben eine zeitnahe Zahlung der ausstehenden Beträge. Auch bei einer notwendigen gerichtlichen Durchsetzung können wir auf eine langjährige Expertise verweisen. Aus unserer täglichen Praxis kennen wir die typischen Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bestens und können diesen mit gezielten rechtlichen Strategien effektiv begegnen.

Sie haben eine konkrete Frage?

Jeder Fall ist anders. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, in der Regel am nächsten Werktag.

Was Sie jetzt tun sollten - Ihre Checkliste

Dokumentation erstellen

  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben)
  • Dokumentieren Sie die ausstehenden Zahlungen
  • Sichern Sie alle Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Fristen beachten

  • Melden Sie sich rechtzeitig arbeitslos
  • Beachten Sie mögliche Ausschlussfristen aus Ihrem Arbeitsvertrag
  • Bei drohender Arbeitgeberinsolvenz: Informieren Sie sich über Insolvenzgeld

Rechtliche Unterstützung sichern

  • Lassen Sie Ihre Ansprüche professionell prüfen
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung
  • Vermeiden Sie eigenständige rechtliche Schritte ohne anwaltliche Beratung

So starten wir gemeinsam

  1. Kostenlose Ersteinschätzung
    Kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular oder telefonisch – so erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation.
  2. Persönliches Gespräch
    In einem ausführlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
  3. Aktives Handeln
    Nach Ihrer Zustimmung beginnen wir sofort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihr Weg zu Ihrem Recht

Lassen Sie nicht zu, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen Ihre rechtmäßigen Ansprüche vorenthält. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Nein, das darf er nicht. Die Pflicht zur Zahlung des Arbeitslohns besteht auch nach einer Kündigung. Solange Sie im Kündigungszeitraum Ihre Arbeitsleistung erbracht haben oder rechtmäßig von der Arbeit freigestellt waren, muss der Arbeitgeber Ihr Gehalt zahlen.

Nach erfolgloser Mahnung können wir gerichtliche Schritte einleiten, vom Mahnbescheid bis zur Klage. Bei Existenzgefährdung ist auch eine einstweilige Verfügung möglich.

In diesem Fall können Sie Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In vielen Fällen erreichen wir bereits durch unser erstes anwaltliches Schreiben eine Zahlung binnen weniger Wochen. Bei gerichtlicher Durchsetzung kann es einige Monate dauern.

Nicht zwingend. Oft können wir die Ansprüche außergerichtlich durchsetzen. Bei einem Gerichtsverfahren vertreten wir Sie und bereiten Sie optimal vor.

Ja, bei verspäteter Zahlung können Sie zusätzlich Verzugszinsen geltend machen.

Nicht genommener Urlaub muss vom Arbeitgeber abgegolten werden. Wir berechnen Ihren genauen Anspruch.

Ja, melden Sie sich unbedingt rechtzeitig arbeitslos. Die Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche hat darauf keinen Einfluss.

In einem ersten kostenlosen Gespräch klären wir Ihre Erfolgsaussichten und mögliche Kostenrisiken. Oft können die Kosten durch Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe abgedeckt werden.

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