Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Ob eine GbR auseinanderfällt, weil ein Gesellschafter kündigt, der gemeinsame Zweck erreicht ist oder sich die Beteiligten schlicht nicht mehr einig sind: Die Frage, was aus laufenden Verträgen mit Kunden, Vermietern oder Lieferanten wird, sorgt in der Praxis regelmäßig für Unsicherheit. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten im Gesellschaftsrecht bei der Auflösung und Abwicklung von Personengesellschaften, von der Klärung der Rechtslage bis zur praktischen Umsetzung der Liquidation. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage nach dem MoPeG und darüber, wie sich der Umgang mit laufenden Verträgen vertraglich sauber regeln lässt.