Wenn eine Immobilie mehreren gehört
Der Tod eines Angehörigen hinterlässt nicht nur emotionale Spuren – er schafft häufig auch eine rechtliche Situation, die ohne sorgfältige Handhabung zu erheblichem Streit führen kann. Besonders deutlich wird dies, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört. Das Elternhaus, die Eigentumswohnung, das Mehrfamilienhaus oder das Gewerbegrundstück: Sobald mehrere Erben vorhanden sind, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft im Sinne der §§ 2032 ff. BGB, und mit ihr die gemeinsame Verantwortung für das geerbte Objekt.
Diese Gemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt – das Gesetz sieht sie ausdrücklich nicht als Dauerzustand vor. Doch gerade bei Immobilien erweist sich die Auflösung oft als schwierig: Die Interessen der Miterben weichen voneinander ab, emotionale Bindungen an das Elternhaus erschweren sachliche Entscheidungen, und die wirtschaftlichen Konsequenzen der verschiedenen Lösungswege sind erheblich.