Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung — wir sagen Ihnen, wo Sie stehen.

Im Arbeitsrecht entscheidet sich vieles in wenigen Tagen. Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann das kaum rückgängig machen. Wir prüfen Ihre Lage, sagen Ihnen offen, was erreichbar ist, und setzen es durch.

Drei Wochen — die wichtigste Zahl im Arbeitsrecht

Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam — unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich gewesen wäre (§ 7 KSchG).

Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Schreiben bei Ihnen ankommt. Nicht ab dem Datum im Schreiben. Nicht ab dem Ende der Kündigungsfrist.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, rufen Sie an, bevor Sie überlegen.

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WOCHEN AB ZUGANG

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Eine Kündigung trifft selten zur passenden Zeit. Meist kommt sie überraschend, oft in einer Situation, in der ohnehin genug zu regeln ist. Unsere erste Aufgabe ist deshalb nicht die Klage, sondern die Einordnung: Ist die Kündigung angreifbar? Was ist realistisch erreichbar — die Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung? Und was kostet der Weg dorthin?

Kündigung erhalten

Wir prüfen die formalen Anforderungen — Schriftform, Zugang, Vertretung, Anhörung des Betriebsrats — und die inhaltliche Begründung. Bei betriebsbedingten Kündigungen sehen wir uns die Sozialauswahl an, bei verhaltensbedingten die Abmahnungslage, bei personenbedingten die Prognose. Häufig scheitern Kündigungen bereits an der Form.

Läuft es auf eine Trennung hinaus, verhandeln wir die Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht in der Regel nicht — Abfindungen entstehen aus Verhandlungspositionen. Genau die bauen wir auf.

Aufhebungsvertrag auf dem Tisch

Ein Aufhebungsvertrag ist bequem für den Arbeitgeber und riskant für Sie. Er kostet den Kündigungsschutz, oft die Abfindungsverhandlung und regelmäßig zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Wir sehen den Entwurf durch, meist innerhalb eines Tages.

Abmahnung erhalten

Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie bleibt in der Personalakte und wirkt später gegen Sie. Ist sie unrichtig oder unverhältnismäßig, können Sie ihre Entfernung verlangen. Ob eine Gegendarstellung oder das Vorgehen gegen die Abmahnung selbst sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Zeugnis und Zahlungen

Ein schlechtes Zeugnis begleitet Sie über Jahre. Wir prüfen Wortlaut und Codes und setzen Korrekturen durch. Ebenso offene Vergütung, Urlaubsabgeltung, Überstunden und Boni — auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Personalentscheidungen sind unternehmerische Entscheidungen. Sie sollten rechtlich halten, ohne den Betrieb zu blockieren. Wir beraten mittelständische Unternehmen dort, wo beides zusammenkommt: bei der Gestaltung von Verträgen, bei Trennungen und in der Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht.

Verträge, die tragen

Arbeitsverträge, Dienstverträge für Geschäftsführer, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsverbote, Home-Office-Regelungen. Ein sauber formulierter Vertrag kostet einmal Geld. Ein unsauberer kostet mehrfach.

Trennungen vorbereiten

Die meisten Kündigungsschutzprozesse werden nicht im Gerichtssaal entschieden, sondern vorher — durch das, was dokumentiert wurde und was nicht. Wir bereiten Trennungen vor: Abmahnungen, die halten, Sozialauswahl, die nachvollziehbar ist, Aufhebungsverträge ohne Nachforderungen.

Umstrukturierung

Bei Betriebsänderungen kommen Anzeigepflichten, Interessenausgleich und Sozialplan hinzu. Fehler bei der Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen unwirksam — unabhängig von ihrer inhaltlichen Berechtigung.

Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer

Für Geschäftsführer und Vorstände gilt das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht. Ihr Verhältnis ist ein Dienstvertrag, nicht ein Arbeitsverhältnis — zuständig sind die ordentlichen Gerichte, nicht das Arbeitsgericht. Das verschiebt die gesamte Verhandlungslage.

Umso mehr hängt davon ab, was im Vertrag steht. Wir beraten bei der Gestaltung — und bei der Trennung, wenn es so weit ist. Für leitende Angestellte gelten wieder eigene Regeln, etwa der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 14 Abs. 2 KSchG.

IM VERTRAG ENTSCHEIDET SICH
  • Kündigungsfristen und Beendigung
  • Abberufung und Amtsniederlegung
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Karenzentschädigung
  • D&O-Deckung und Haftungsfreistellung

Was passiert, wenn Sie sich melden

1. Kontakt

Sie schildern uns Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular. Bei Kündigungen genügt zunächst das Datum des Zugangs und eine kurze Schilderung.

2. Ersteinschätzung

Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, welche Fristen laufen und welches Vorgehen realistisch ist. 

3. Mandatierung

Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, werden wir tätig. Vorher entstehen keine Kosten.

Was die Beratung kostet

Kosten entstehen erst mit einer ausdrücklichen Beauftragung. Für die Erstberatung richten wir uns nach den gesetzlichen Gebühren. Im gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung nach dem RVG; die Höhe hängt vom Streitwert ab, den wir Ihnen im Gespräch beziffern.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Das gehört zu einer ehrlichen Einschätzung dazu.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Danach gilt sie grundsätzlich als wirksam.

Bekomme ich eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in der Regel nicht. Abfindungen entstehen aus Verhandlungen — und die Position hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist.

Mein Betrieb hat weniger als zehn Mitarbeiter. Habe ich Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz greift meist erst ab mehr als zehn Beschäftigten und nach sechs Monaten. Auch im Kleinbetrieb ist eine Kündigung aber nicht beliebig — Form, Fristen und besondere Schutzrechte gelten weiter.

Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ohne Prüfung. Er kostet regelmäßig den Kündigungsschutz und kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen.

Was kostet mich das erste Gespräch?

Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Für eine Erstberatung nennen wir Ihnen das Honorar vorher.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Im Arbeitsrecht in der Regel ja, sofern die Wartezeit abgelaufen ist. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.

Muss ich zu Ihnen ins Büro kommen?

Nein. Wir arbeiten telefonisch, per Video und per Post — bundesweit. Büros haben wir in München und im Vogtland.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für Geschäftsführer?

In der Regel nicht. Für Geschäftsführer gilt der Dienstvertrag; zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.

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