LABITZKE.LEGAL
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Egal ob Kündigungen, Arbeitsverträge, Abfindungen oder Abmahnungen. Wir sind für Sie da!

Stephan Labitzke

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wer als Arbeitgeber Verantwortung für seine Mitarbeiter im Unternehmen trägt, braucht an vielen Stellen anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht. Als Experten für Arbeitsrecht, unterstützen wir Arbeitgeber dabei vor allem bei folgenden Anliegen:

Personalangelegenheiten
Scheinselbstständigkeit
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Arbeitnehmer abmahnen
  • Arbeitnehmer kündigen unter Beachtung von Kündigungsgründen und Kündigungsfristen
  • Arbeitgebervertretung in Kündigungsschutzklagen
  • Abgrenzung Scheinselbstständigkeit und Selbstständigkeit

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Spezialisten im Arbeitsrecht begleiten wir Angestellte bei regelmäßig auftretenden Fragen im Arbeitsrecht, insbesondere zu den folgenden Themen:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Durchführung einer Kündigungsschutzklage
  • Abfindung verhandeln
  • Prüfung einer Abmahnung
  • außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen Abmahnungen
  • Begleitung, Prüfung und Formulierung von Aufhebungsverträgen
  • Anfechtung und Widerruf von Aufhebungsverträgen
  • Verhandlung und Geltendmachung einer Abfindung
  • Prüfung, Verhandlung und Erstellung
  • Vertretung bei schlechtem Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Das Arbeitsrecht im engeren Sinne findet für Geschäftsführer und Vorstände in der Regel keine oder nur begrenzte Anwendung

Im weiteren Sinne fallen die Themen Vertragsgestaltung bei Einstellung, Vergütung und Kündigung aber auch bei Managern und Führungspersonal an – und sind hier für die Beteiligten von noch größerer Relevanz. 

Wir beraten gezielt bei folgenden Themen:

Beratung bei Dienstverträgen
Haftungsrisiken und -vermeidung
  • Vertragsgestaltung, Geschäftsführervertrag gestalten, prüfen oder verhandeln
  • Beratung zu Haftungsrisiken, Strategien zur Haftungsvermeidung und Haftungsreduzierung
  • Abfindung: Prüfung, Verhandlung und Geltendmachung

1. Kontaktieren Sie uns

Klicken Sie auf „Termin vereinbaren“ und rufen Sie an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. 

2. Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Sie erhalten eine Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können.

3. Mandant werden

Nur wenn Sie sich aktiv für eine Beratung entscheiden, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.