Wann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten? Dann stehen Sie vermutlich vor einer wichtigen Entscheidung: Unterschreiben oder nicht? Eine der größten Sorgen dabei ist häufig die Frage nach dem Arbeitslosengeld. Zu Recht, denn ein falsch gestalteter Aufhebungsvertrag kann tatsächlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Die Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Labitzke beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um Aufhebungsverträge und helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag und wie Sie Ihre Rechte optimal wahren können.
Die rechtliche Grundlage für eine mögliche Sperrzeit findet sich in § 159 Abs. 1 SGB III. Demnach tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie sich „versicherungswidrig verhalten“ – also selbst dazu beigetragen haben, arbeitslos zu werden. Bei einem Aufhebungsvertrag prüft die Arbeitsagentur besonders genau, ob dies der Fall ist.
Entscheidend sind dabei vor allem:
- Die Gründe für den Aufhebungsvertrag
- Die konkrete Vertragsgestaltung
- Das Vorliegen einer Kündigung oder Kündigungsabsicht des Arbeitgebers
Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn der Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers aufgrund einer drohenden betriebsbedingten Kündigung geschlossen wurde oder andere wichtige Gründe vorliegen. Auch die Höhe einer vereinbarten Abfindung spielt bei der Beurteilung eine Rolle.