Ihre Rechte nach der Kündigung durchsetzen

Anwalt Kündigung München

Unsere Expertise

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtlich überhaupt haltbar ist? Wissen Sie nicht, ob Sie klagen, verhandeln oder das Angebot des Arbeitgebers annehmen sollen? Als Anwalt für Kündigung in München stehen wir Ihnen zur Seite – mit klarer Analyse, realistischer Einschätzung und konsequenter Vertretung Ihrer Interessen. München ist einer der größten Arbeitsmarktstandorte Deutschlands: Technologieunternehmen, internationale Konzerne, Finanzdienstleister und mittelständische Betriebe prägen die Stadt. Gerade in diesem Umfeld sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nach einer Kündigung häufig komplex – ob es um Abfindungsverhandlungen mit einem Großkonzern, die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung oder um Sonderregelungen in Tarifverträgen geht. Wir kennen die Münchener Verhältnisse und das Arbeitsgericht München aus eigener Erfahrung und wissen, worauf es bei einer gezielten Interessenvertretung in dieser Stadt ankommt. Handeln Sie jetzt – denn die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen.

Unsere Leistungen

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Das Kündigungsschutzgesetz stellt klare Anforderungen an die Begründung einer Kündigung – je nachdem, ob sie betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt erfolgt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen haben; bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Wir prüfen die Kündigung in jedem Detail: Ist der Kündigungsgrund schlüssig? Wurden Formvorschriften eingehalten? Hat der Arbeitgeber – sofern vorhanden – den Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Selbst kleinste formale Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Eine fundierte Prüfung ist daher der erste und entscheidende Schritt.

Soll eine Kündigung gerichtlich angefochten werden, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht München eingereicht werden (§ 4 KSchG). Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel jeden Anspruch. Wir handeln schnell und zuverlässig: von der fristgerechten Klageerhebung über den Gütetermin bis hin zum Kammertermin. Im Gütetermin wird häufig eine einvernehmliche Einigung – oft in Form einer Abfindung – erzielt, ohne dass ein aufwendiges Beweisverfahren notwendig wird. Wir bereiten Sie auf jedes Szenario vor und vertreten Ihre Interessen mit klarer Haltung.

Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Automatismus – sie ist das Ergebnis gezielter Verhandlung. Die Höhe hängt von zahlreichen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Alter, Erfolgsaussichten einer Klage und dem Verhandlungsgeschick beider Seiten. Wir kennen die in München üblichen Verhandlungsrahmen und wissen, welche Argumente den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen. Unser Ziel ist eine Abfindung, die Ihrer Situation und Ihrer Verhandlungsposition gerecht wird – und die Sie schnell und ohne unnötigen Aufwand erhalten.

Legt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, sollten Sie diesen niemals unter Druck oder ohne rechtliche Prüfung unterzeichnen. Neben der Abfindungshöhe und dem Beendigungszeitpunkt sind insbesondere die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu beachten: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Wir prüfen den Vertrag vollständig, erläutern Ihnen alle Konsequenzen und führen bei Bedarf eine Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber – mit dem Ziel, für Sie die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.

Während der Probezeit genießen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Dennoch gibt es Grenzen: Eine Kündigung darf nicht sittenwidrig, diskriminierend oder missbräuchlich sein. Auch der besondere Kündigungsschutz – etwa für Schwangere (ab Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber) oder Betriebsratsmitglieder (ab Beginn der Amtszeit) – gilt grundsätzlich ab dem ersten Tag, sieht jedoch eng begrenzte Ausnahmen (z. B. behördliche Zustimmung oder wichtige Gründe bei außerordentlicher Kündigung) vor. Wir prüfen, ob Ihre Probezeitkündigung diese Grenzen überschreitet, und beraten Sie zu Ihren Handlungsoptionen.

Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB vorliegt und sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen wird. Die Anforderungen an eine wirksame fristlose Kündigung sind hoch – sie scheitert in der Praxis häufig an formalen oder inhaltlichen Mängeln. Wir prüfen den Sachverhalt, decken Schwachstellen in der Argumentation des Arbeitgebers auf und fechten die Kündigung konsequent an.

Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber strenge Verfahrensvorschriften einhalten: Die Agentur für Arbeit muss ordnungsgemäß unterrichtet werden (§§ 17 ff. KSchG), und der Betriebsrat ist in den Prozess einzubeziehen. Fehler in diesem Verfahren können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen. Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden, und vertreten Ihre Interessen – ob als Einzelperson oder als Betriebsrat.

Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere und weitere Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist in diesen Fällen ausgeschlossen; eine außerordentliche Kündigung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 BetrVG) oder nach deren gerichtlicher Ersetzung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Wir prüfen, ob Ihr Sonderkündigungsschutz verletzt wurde, und leiten umgehend die notwendigen Schritte ein.

Für Schwangere besteht ein besonderer Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. In besonderen Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung dennoch genehmigen. Während der Elternzeit besteht ab dem formwirksamen Verlangen und nach Ablauf der einschlägigen Vorankündigungsfristen ein besonderer Kündigungsschutz; eine Ausnahme ist mit behördlicher Zulässigkeitserklärung möglich. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber sowie – falls erforderlich – gegenüber der zuständigen Behörde.

Eine Änderungskündigung verbindet die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot, zu veränderten – meist schlechteren – Bedingungen weiterzuarbeiten. Arbeitnehmer stehen dann vor einer schwierigen Entscheidung: ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich prüfen lassen. Wir erklären Ihnen die Konsequenzen jeder Option und empfehlen die für Sie günstigste Vorgehensweise.

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Details der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer Kündigung – etwa Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote und Rückgabe von Arbeitsmitteln. Anders als beim Aufhebungsvertrag wurde die Kündigung bereits ausgesprochen, sodass in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Wir verhandeln die Konditionen für Sie und stellen sicher, dass der Vertrag Ihre Interessen umfassend schützt.

Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und klar formuliertes Zeugnis (§ 109 GewO). Die Rechtsprechung verlangt, dass das Zeugnis wohlwollend, aber stets wahrheitsgemäß formuliert ist. Wir prüfen das Zeugnis auf versteckte Negativaussagen und fehlende Passagen und fordern Korrekturen ein – damit Ihr Zeugnis Ihre berufliche Zukunft nicht belastet.

Unser Prozess

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihre Situation – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung: Ist die Kündigung angreifbar? Was sind Ihre Optionen? Wie hoch könnte eine Abfindung ausfallen?

Persönliche Beratung

In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihren Fall im Detail, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie.

Konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir handeln für Sie – außergerichtlich durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder gerichtlich vor dem Arbeitsgericht München. Sie werden stets über den aktuellen Stand informiert. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis – schnell, transparent und verlässlich.

Sie haben weitere arbeitsrechtliche Fragen?

Für bundesweite Mandanten bieten wir flexible Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an. Unternehmen, die regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert sind, begleiten wir darüber hinaus dauerhaft als externe Rechtsabteilung – verlässlich, kalkulierbar und ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Labitzke ist mit ihrer Niederlassung in München präsent und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der gesamten Stadt und dem Großraum München. München ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands – mit einer Vielzahl an nationalen und internationalen Unternehmen, die den Arbeitsmarkt prägen. Wir kennen das Arbeitsgericht München und seine Kammern aus eigener Erfahrung und wissen, wie Verfahren hier verlaufen und welche Verhandlungsspielräume realistisch sind. Unsere Mandanten kommen aus den unterschiedlichsten Branchen – von der Technologie- und Finanzbranche über den Einzelhandel bis hin zu produzierenden Unternehmen. Diese Bandbreite macht uns zu einem vielseitigen und erfahrenen Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Kündigung. Neben unserer Niederlassung in München verfügen wir über unseren Hauptsitz in Reichenbach im Vogtland, was uns eine überregionale Perspektive und Vernetzung verschafft. Für Mandanten, die keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, bieten wir Beratungen per Videokonferenz an – zügig, digital und ohne Kompromisse bei der Beratungsqualität.

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 78 Bewertungen
Gepostet auf Google Google
Silvio Stahl profile picture
Silvio Stahl
6 Oktober 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank Herr Labitzke für Ivre schnelle, unkomplizierte und überaus kompetente Hilfe zum Arbeitsrecht. Sehr gern empfehle ich Sie meinen Geschäftspartnern, Familie und Freunden weiter!
Gepostet auf Google Google
Tina Schuster profile picture
Tina Schuster
1 Oktober 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Stephan Labitzke von der Kanzlei Labitzke hat mich hervorragend im Arbeitsrecht beraten. Seine Einschätzung war klar, kompetent und sehr hilfreich. Dank seiner Unterstützung konnte ich viele Schwierigkeiten und unnötigen Ärger vermeiden. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Labitzke uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Jonas Müller profile picture
Jonas Müller
1 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!
Gepostet auf Google Google
Mario Weniger profile picture
Mario Weniger
15 Juli 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell, sachlich zu Empfehlen
Gepostet auf Google Google
K K profile picture
K K
7 Juli 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die Ünterstützung
Gepostet auf Google Google
Anne Albert profile picture
Anne Albert
30 Juni 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!
Gepostet auf Google Google
Alena profile picture
Alena
29 Juni 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!
Gepostet auf Google Google
Nicole K. profile picture
Nicole K.
13 März 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!
Gepostet auf Google Google
Carmen Michaelis-Bues profile picture
Carmen Michaelis-Bues
27 Februar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.
Gepostet auf Google Google
Brigitte Bublitz profile picture
Brigitte Bublitz
20 Februar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt
anwalt kündigung münchen

Häufig gestellte Fragen

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel jeden Anspruch auf gerichtliche Überprüfung. Handeln Sie daher sofort – am besten noch am Tag des Erhalts.

Das KSchG gilt für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und deren Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat (§ 1 KSchG, § 23 KSchG). In kleineren Betrieben oder während der Probezeit gelten andere Maßstäbe – aber auch hier gibt es rechtliche Grenzen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa nach § 1a KSchG. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs oder einer einvernehmlichen Trennung vereinbart. Wie hoch diese ausfällt, hängt von Ihrer konkreten Situation und dem Verhandlungsergebnis ab.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er kann jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen auslösen und schränkt spätere Ansprüche ein. Unterzeichnen Sie ihn niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

Ja. Wir beraten Sie gerne per Videokonferenz, wenn ein persönlicher Termin in unserer Münchener Niederlassung nicht möglich ist. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Beratung.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Bei Kündigungsschutzklagen entspricht der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehältern. Wir informieren Sie vorab transparent über anfallende Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Gebühren.

Beim Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne vorherige Kündigung beendet – dies kann zu einer Sperrzeit führen. Beim Abwicklungsvertrag hat der Arbeitgeber bereits gekündigt; der Vertrag regelt nur noch die Details der Abwicklung. In der Regel droht hier keine Sperrzeit. Wir beraten Sie dazu im Einzelfall.

Ja. Eine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB vorliegt und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen wurde. Die Hürden sind hoch – wir prüfen, ob Ihre fristlose Kündigung diesen Anforderungen standhält.

Während der Elternzeit besteht ein gesetzliches Kündigungsverbot. Eine Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und leiten die notwendigen Schritte unverzüglich ein.

Zunächst findet ein Gütetermin statt, in dem eine einvernehmliche Einigung angestrebt wird. Scheitert dieser, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Am Arbeitsgericht München – einem der größten Deutschlands – sind Gütetermine häufig der entscheidende Moment für eine Einigung. Wir bereiten Sie auf beide Szenarien umfassend vor.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.

Zustimmung Datenverarbeitung
Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.