Konflikte lösen, Unternehmen schützen

Anwalt Gesell­schafter­streit

Unsere Expertise

Stehen Sie als Gesellschafter einer GmbH oder Personengesellschaft im Vogtland vor einem Konflikt – und wissen nicht, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie durchsetzen können? Fühlen Sie sich von Ihren Mitgesellschaftern übergangen, benachteiligt oder schlicht nicht mehr ernst genommen? Ein Gesellschafterstreit gehört zu den belastendsten und zugleich wirtschaftlich gefährlichsten Situationen, die ein Unternehmer erleben kann. Er betrifft nicht nur die persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten, sondern gefährdet häufig das gesamte Unternehmen – durch Handlungsunfähigkeit, Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Als Anwalt für Gesellschafterstreitigkeiten im Vogtland stehen wir Ihnen von unserem Standort in Reichenbach aus zur Seite – mit klarer Analyse Ihrer Rechtsposition, konsequenter außergerichtlicher Verhandlung und, wo nötig, entschlossener gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir kennen die wirtschaftlichen Realitäten der Region: mittelständische Produktionsbetriebe, Familienunternehmen, Textilbetriebe und Automobilzulieferer prägen das Vogtland – und in genau diesen Unternehmensstrukturen entstehen Gesellschafterkonflikte besonders häufig, wenn Nachfolge, Wachstum oder unternehmerische Veränderungen ungeklärt bleiben.

Unsere Leistungen

Der Gesellschafterstreit in der GmbH ist häufig das Ergebnis jahrelanger ungeklärter Spannungen – zwischen unterschiedlichen unternehmerischen Visionen, ungleicher Arbeitsbelastung oder intransparenter Geschäftsführung. Wer in einem Gesellschafterkonflikt handlungsfähig bleiben will, muss seine Rechte kennen: Welche Informationsrechte stehen mir zu? Kann ich Gesellschafterbeschlüsse anfechten? Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Mitgesellschafter ausschließen – oder selbst ausgeschlossen werden? Wir analysieren Ihre Rechtsposition klar und vollständig, erläutern Ihnen Ihre Handlungsoptionen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – mit dem Ziel, den Konflikt möglichst effizient und mit geringstmöglichem Schaden für das Unternehmen zu lösen.

Gesellschafterbeschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten oder als nichtig festgestellt werden – etwa wenn sie gegen das Gesetz, den Gesellschaftsvertrag oder die Treuepflicht verstoßen. Die Anfechtungsklage muss innerhalb kurzer Fristen erhoben werden; wer zu lange wartet, verliert sein Recht. Wir prüfen, ob ein Beschluss angreifbar ist, und handeln bei Bedarf schnell und konsequent. Auch die Verteidigung von Beschlüssen gegen unberechtigte Anfechtungen gehört zu unserem Beratungsbereich.

Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH ist ein rechtlich anspruchsvoller Vorgang und setzt einen wichtigen Grund voraus. Typische Fälle sind die schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht, die Schädigung der Gesellschaft oder die nachhaltige Zerrüttung des Gesellschafterverhältnisses. Der Ausschluss kann durch Einziehung der Geschäftsanteile oder durch Ausschließungsklage erfolgen – je nachdem, was der Gesellschaftsvertrag vorsieht. Wir begleiten beide Wege und stellen sicher, dass alle formalen und materiellen Voraussetzungen eingehalten werden.

Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist ein scharfes Instrument zur Beendigung der Gesellschafterstellung – und zugleich ein rechtlich fehleranfälliges. Fehler bei der Beschlussfassung, der Abfindungsberechnung oder der Einhaltung vertraglicher Voraussetzungen können zur Unwirksamkeit der Einziehung führen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einziehung erfüllt sind, begleiten den Beschlussprozess rechtssicher und vertreten Sie im Streit über die Höhe der Abfindung.

Die Abberufung eines Geschäftsführers und die Kündigung seines Anstellungsvertrags sind zwei rechtlich zu trennende Vorgänge – mit unterschiedlichen Anforderungen und Fristen. Die Abberufung ist grundsätzlich jederzeit mit einfacher Gesellschaftermehrheit möglich; die Kündigung des Anstellungsvertrags richtet sich nach dessen Inhalt und den gesetzlichen Vorgaben. Wir begleiten sowohl die Abberufung von Geschäftsführern als auch die Verteidigung gegen eine unberechtigte Abberufung.

Gesellschafter haben das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren. Wird dieses Recht verweigert oder eingeschränkt, können Gesellschafter es gerichtlich durchsetzen. Gerade in Konfliktsituationen ist die vollständige Information über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft entscheidend – etwa zur Vorbereitung einer Abfindungsverhandlung oder zur Prüfung von Pflichtverletzungen der Geschäftsführung. Wir setzen Informations- und Auskunftsrechte konsequent durch.

Streitigkeiten über die Verteilung von Gewinnen sind häufig ein Symptom tieferer Konflikte zwischen Gesellschaftern. Haben alle Gesellschafter gleichmäßig zur Erwirtschaftung des Gewinns beigetragen? Entspricht die Gewinnverteilung dem Gesellschaftsvertrag? Wurden Vorabvergütungen an einzelne Gesellschafter in die Berechnung einbezogen? Wir prüfen die Grundlagen der Gewinnverteilung und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Gesellschafter unterliegen gegenüber der Gesellschaft einer Treuepflicht – und häufig einem vertraglichen oder gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Wer dagegen verstößt, schuldet der Gesellschaft Schadensersatz. Wir prüfen, ob ein Treuepflicht- oder Wettbewerbsverstoß vorliegt, und vertreten die Gesellschaft oder den betroffenen Gesellschafter konsequent – außergerichtlich oder vor Gericht.

Auch in Personengesellschaften – der GbR und der OHG – entstehen Gesellschafterkonflikte, die rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter, die Auflösung der Gesellschaft und die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens folgen anderen Regeln als bei der GmbH. Wir beraten Gesellschafter von Personengesellschaften im Vogtland zu ihren Rechten und Pflichten und vertreten sie konsequent bei Streitigkeiten.

Lässt sich der Konflikt nicht lösen und ist das Vertrauen zwischen den Gesellschaftern endgültig zerstört, kann die Auflösung der Gesellschaft der letzte Ausweg sein. Wir begleiten die Auseinandersetzung der Gesellschaft rechtssicher – von der Beschlussfassung über die Liquidation bis zur Verteilung des verbleibenden Vermögens. Ziel ist dabei stets, das wirtschaftlich Bestmögliche für unsere Mandanten herauszuholen.

Scheidet ein Gesellschafter aus – freiwillig oder unfreiwillig –, entsteht häufig Streit über die Bewertung seiner Anteile und die Höhe der Abfindung. Der Gesellschaftsvertrag enthält oft Bewertungsklauseln, die die tatsächliche Abfindung erheblich unter dem Marktwert halten. Wir prüfen, ob solche Klauseln wirksam sind, und verhandeln oder klagen für unsere Mandanten eine angemessene Abfindung ein.

Viele Gesellschafterkonflikte entstehen, weil der Gesellschaftsvertrag lückenhaft, veraltet oder unklar ist. Wir prüfen bestehende Gesellschafterverträge auf Regelungslücken und Konfliktpotenzial – und passen sie an, bevor ein Streit entsteht. Gerade nach einer Umstrukturierung, einem Gesellschafterwechsel oder in der Vorbereitung einer Nachfolgeregelung ist eine Aktualisierung des Gesellschaftsvertrags dringend empfehlenswert.

Unser Prozess

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihre Situation – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste, ehrliche Einschätzung Ihrer Rechtsposition und Ihrer Handlungsoptionen – ohne Umschweife.

Persönliche Beratung und Strategie

In einem ausführlichen Gespräch – in unserer Kanzlei in Reichenbach im Vogtland oder per Videokonferenz – analysieren wir Ihren Fall vollständig, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam eine klare Strategie.

Konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen

Wir handeln für Sie – außergerichtlich durch Verhandlung und Mediation oder gerichtlich vor dem zuständigen Landgericht. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für Sie und – soweit möglich – der Erhalt des Unternehmens.

Sie suchen rechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen?

Als externe Rechtsabteilung begleiten wir Sie dauerhaft – bundesweit per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. So haben Sie jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner, ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 78 Bewertungen
Gepostet auf Google Google
Silvio Stahl profile picture
Silvio Stahl
6 Oktober 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank Herr Labitzke für Ivre schnelle, unkomplizierte und überaus kompetente Hilfe zum Arbeitsrecht. Sehr gern empfehle ich Sie meinen Geschäftspartnern, Familie und Freunden weiter!
Gepostet auf Google Google
Tina Schuster profile picture
Tina Schuster
1 Oktober 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Stephan Labitzke von der Kanzlei Labitzke hat mich hervorragend im Arbeitsrecht beraten. Seine Einschätzung war klar, kompetent und sehr hilfreich. Dank seiner Unterstützung konnte ich viele Schwierigkeiten und unnötigen Ärger vermeiden. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Labitzke uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Jonas Müller profile picture
Jonas Müller
1 August 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!
Gepostet auf Google Google
Mario Weniger profile picture
Mario Weniger
15 Juli 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell, sachlich zu Empfehlen
Gepostet auf Google Google
K K profile picture
K K
7 Juli 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die Ünterstützung
Gepostet auf Google Google
Anne Albert profile picture
Anne Albert
30 Juni 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!
Gepostet auf Google Google
Alena profile picture
Alena
29 Juni 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!
Gepostet auf Google Google
Nicole K. profile picture
Nicole K.
13 März 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!
Gepostet auf Google Google
Carmen Michaelis-Bues profile picture
Carmen Michaelis-Bues
27 Februar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.
Gepostet auf Google Google
Brigitte Bublitz profile picture
Brigitte Bublitz
20 Februar 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt

Häufig gestellte Fragen

Ein Gesellschafterstreit liegt vor, wenn Gesellschafter einer GmbH oder Personengesellschaft über grundlegende Fragen der Unternehmensführung, Gewinnverteilung, Stimmrechte oder das Ausscheiden eines Gesellschafters uneinig sind. Sobald Beschlüsse angefochten werden sollen, Informationsrechte verweigert werden oder ein Gesellschafter ausgeschlossen werden soll, ist anwaltliche Hilfe unbedingt erforderlich – denn es gelten kurze Fristen und formale Anforderungen.

Die Frist für die Anfechtungsklage bei einer GmbH richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag – häufig ist sie auf einen Monat ab Beschlussfassung begrenzt. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelung, gilt nach der Rechtsprechung grundsätzlich eine angemessene Frist, die jedoch sehr kurz sein kann. Warten Sie nicht ab – lassen Sie Beschlüsse sofort prüfen.

Ja – aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag geregelten Voraussetzungen. Typische Gründe sind schwerwiegende Treuepflichtverletzungen oder die nachhaltige Zerrüttung des Gesellschafterverhältnisses. Der Ausschluss erfordert eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung und ist ohne anwaltliche Begleitung kaum rechtssicher durchführbar.

Die Abfindungshöhe richtet sich primär nach dem Gesellschaftsvertrag. Enthält dieser keine Regelung, ist der tatsächliche Verkehrswert des Anteils maßgeblich. Viele Gesellschaftsverträge enthalten Klauseln, die die Abfindung erheblich unter dem Verkehrswert festsetzen – solche Klauseln sind nicht immer wirksam und sollten anwaltlich geprüft werden.

Gesellschafter einer GmbH haben gesetzliche Informations- und Auskunftsrechte. Werden diese verweigert, können sie gerichtlich durchgesetzt werden – durch eine Klage auf Auskunftserteilung oder im Rahmen eines Gesellschafterstreits. Wir setzen diese Rechte schnell und konsequent durch.

Ja. Minderheitsgesellschafter haben weitreichende Schutzrechte – insbesondere das Recht, Beschlüsse anzufechten, Informationen zu verlangen und bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Mehrheit gerichtlich vorzugehen. Auch eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft kann in extremen Fällen möglich sein.

Gesellschafterstreitigkeiten werden in der Regel vor dem zuständigen Landgericht verhandelt. Je nach Streitgegenstand kann das Verfahren über mehrere Instanzen gehen. Wir bereiten Sie auf den Prozess vor, vertreten Sie vollumfänglich und arbeiten stets auf eine möglichst effiziente Lösung hin – auch durch außergerichtliche Einigung oder Mediation während des Verfahrens.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert ab. Bei höheren Unternehmensanteilen können die Kosten erheblich sein – das Risiko, einen Streit ohne anwaltliche Hilfe zu führen, ist jedoch in der Regel weitaus teurer. Wir informieren Sie vorab transparent über den zu erwartenden Kostenrahmen.

Häufig ja – und das ist oft die bessere Lösung. Außergerichtliche Verhandlungen oder Mediation können schneller, kostengünstiger und für alle Beteiligten schonender sein als ein langjähriger Gerichtsprozess. Wir prüfen in jedem Fall, ob eine außergerichtliche Einigung realistisch ist, und streben diese an, ohne dabei Ihre Interessen zu opfern.

In extremen Fällen kann die Auflösung der Gesellschaft der letzte Ausweg sein. Wir begleiten die Auseinandersetzung und Liquidation rechtssicher und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche – insbesondere auf einen angemessenen Anteil am Liquidationserlös – vollständig durchgesetzt werden.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.

Zustimmung Datenverarbeitung
Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.