Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese überhaupt rechtmäßig ist? Fühlen Sie sich in Ihrem Betrieb ungerecht behandelt und wissen nicht, welche Schritte Sie unternehmen können? Als Anwalt für Arbeitsrecht in Reichenbach im Vogtland sind wir direkt vor Ort und stehen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Das Arbeitsrecht berührt einen der zentralsten Bereiche des täglichen Lebens – das Arbeitsverhältnis. Ob Kündigung, Lohnstreit, Zeugnis oder die Gestaltung eines fairen Arbeitsvertrags: Wir kennen die Fallstricke und wissen, worauf es ankommt. Die Region Reichenbach und das Vogtland sind wirtschaftlich geprägt durch mittelständische Unternehmen, Textilbetriebe und Automobilzulieferer – Branchen, in denen arbeitsrechtliche Fragen rund um Kurzarbeit, Massenentlassungen oder Tarifrecht regelmäßig eine Rolle spielen. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz unmittelbar in Reichenbach, kennt die lokalen Gerichte und die wirtschaftliche Realität der Betriebe in der Region aus eigener Erfahrung. Das ermöglicht uns eine Beratung, die rechtlich präzise und zugleich praxisnah ist – abgestimmt auf Ihre konkrete Situation.
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unvorbereitet – und sie stellt sie zugleich vor eine dringende Entscheidung. Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Wurden die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften eingehalten? Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Wir prüfen die Kündigung in jedem Detail, denn selbst kleine formale Fehler können zur Unwirksamkeit führen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung – wer diese versäumt, verliert in der Regel jede Handhabe. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren: von der ersten Einschätzung über die Verhandlung am Arbeitsgericht bis zur endgültigen Lösung. Dabei haben wir stets im Blick, was für Sie persönlich das beste Ergebnis ist – Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung oder ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag.
Legt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, sollten Sie diesen niemals unter Druck oder ohne rechtliche Beratung unterzeichnen. Die angebotene Abfindung, der Beendigungszeitpunkt und die Formulierungen im Vertrag sind häufig verhandelbar. Besondere Vorsicht ist bei möglichen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld geboten – ein Aufhebungsvertrag kann hier erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir analysieren den Vertrag sorgfältig, erläutern Ihnen alle Konsequenzen und führen für Sie die Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber. Unser Ziel ist eine Einigung, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.
Ein Arbeitsvertrag legt die Grundlage für das gesamte Arbeitsverhältnis. Klauseln zur Probezeit, zu Überstunden, zu Wettbewerbsverboten oder zu Ausschlussfristen können weitreichende Folgen haben – und sind nicht immer rechtswirksam. Wir prüfen Ihren Vertrag vor der Unterzeichnung und zeigen, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Für Arbeitgeber entwickeln wir rechtssichere, individuelle Vertragswerke, die aktuelle Anforderungen der Rechtsprechung berücksichtigen und unnötige Risiken ausschließen.
Ob ausstehende Gehaltszahlungen, Sondervergütungen, Boni oder Provisionen – wir helfen Ihnen, Ihre Vergütungsansprüche konsequent geltend zu machen. Gerade bei Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist schnelles Handeln erforderlich. Wir sichten alle relevanten Unterlagen, berechnen die offenen Beträge und fordern diese außergerichtlich oder gerichtlich ein.
Ein mangelhaftes oder fehlerhaftes Zeugnis kann die berufliche Zukunft nachhaltig belasten. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen, fehlende Aussagen und eine unzureichende Gesamtbewertung und veranlassen die erforderlichen Korrekturen. Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 109 GewO Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und klar formuliertes Arbeitszeugnis. Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis zudem von wohlwollendem Verständnis getragen sein, soweit dies mit dem Grundsatz der Zeugniswahrheit vereinbar ist. Wir sorgen dafür, dass dieser Anspruch durchgesetzt wird.
Viele Arbeitnehmer leisten regelmäßig Überstunden, ohne dafür angemessen vergütet zu werden. Wir klären, ob und in welchem Umfang ein Vergütungsanspruch besteht, und setzen diesen für Sie durch. Auch Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zu Bereitschaftsdiensten und zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gehören zu unserem Beratungsrepertoire – für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber.
Nicht genommener Urlaub verfällt nicht ohne Weiteres – doch die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Abgeltung von Urlaubsansprüchen sind komplex. Wir beraten Sie zu Ihren Urlaubsrechten, insbesondere bei Erkrankung, Kündigung oder dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, und setzen Ansprüche auf Urlaubsabgeltung konsequent durch.
Schwangerschaft und Elternzeit sind rechtlich besonders sensibel. Das Mutterschutzgesetz und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schützen Arbeitnehmerinnen vor Benachteiligungen und unzulässigen Kündigungen. Wir beraten zu Mutterschutzfristen, Elternzeitantrag, Teilzeitanspruch während der Elternzeit und zur Rückkehr in den Beruf.
Der Betriebsrat ist ein zentrales Organ der betrieblichen Mitbestimmung. Wir beraten Betriebsräte zu ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen und stehen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber zur Seite. Arbeitgeber beraten wir ebenfalls zu mitbestimmungsrechtlichen Fragen, damit das Verhältnis zum Betriebsrat auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.
Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und Scheinselbstständigkeit ist für Unternehmen wie für Beschäftigte von erheblicher Bedeutung. Wir prüfen Vertragsgestaltungen auf rechtliche Risiken und beraten sowohl Entleihunternehmen als auch Leiharbeitnehmer zu ihren Rechten und Pflichten.
Nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Sachgrundlose und sachgrundbefristete Arbeitsverträge unterliegen klaren Anforderungen. Wir prüfen, ob Ihre Befristung wirksam ist – und ob ein Anspruch auf Entfristung oder Weiterbeschäftigung besteht. Beim Teilzeitrecht beraten wir zu Ansprüchen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Wer am Arbeitsplatz systematisch schikaniert oder wegen persönlicher Merkmale benachteiligt wird, kann rechtliche Schritte einleiten. Wir beraten zu Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), helfen bei der Beweissicherung und vertreten Sie konsequent gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste, ehrliche Einschätzung Ihrer Situation, damit Sie schnell wissen, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind.
In einem ausführlichen Gespräch – in unserer Kanzlei in Reichenbach, direkt vor Ort oder per Videokonferenz – analysieren wir Ihren Fall, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie.
Wir handeln für Sie – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Sie werden stets über den aktuellen Stand informiert. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für Sie – schnell, transparent und verlässlich.
Für bundesweite Mandanten bieten wir flexible Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail an. Unternehmen, die regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert sind, begleiten wir darüber hinaus dauerhaft als externe Rechtsabteilung – verlässlich, kalkulierbar und ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.
Die Kanzlei Labitzke hat ihren Sitz in Reichenbach im Vogtland und ist damit unmittelbar vor Ort für Sie erreichbar. Seit der Gründung im Jahr 2020 beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Reichenbach, dem Vogtlandkreis und der gesamten Region in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir kennen das Arbeitsgericht Plauen – das für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Region zuständige Gericht – und sind mit den dortigen Abläufen und Gepflogenheiten bestens vertraut. Die wirtschaftliche Struktur des Vogtlands, geprägt durch Textilbetriebe, Automobilzulieferer und mittelständische Handwerks- und Industrieunternehmen, ist uns aus zahlreichen Mandaten gut bekannt. Dieses regionale Branchenwissen fließt direkt in unsere Beratung ein und macht den Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer wirklich passenden Lösung. Wir sind Mitglied im Anwaltverein und aktiv in lokalen Netzwerken wie dem BNI tätig. Unsere Kanzlei befindet sich in der Zwickauer Straße 38 in Reichenbach und ist gut erreichbar – zu Fuß aus der Innenstadt, per Bus sowie mit dem Auto über die umliegenden Hauptverkehrsstraßen. Für Mandanten, die keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, bieten wir Beratungen per Videokonferenz an – zuverlässig und flexibel.
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Silvio Stahl6 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank Herr Labitzke für Ivre schnelle, unkomplizierte und überaus kompetente Hilfe zum Arbeitsrecht. Sehr gern empfehle ich Sie meinen Geschäftspartnern, Familie und Freunden weiter!Gepostet auf Google![]()
Tina Schuster1 Oktober 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Stephan Labitzke von der Kanzlei Labitzke hat mich hervorragend im Arbeitsrecht beraten. Seine Einschätzung war klar, kompetent und sehr hilfreich. Dank seiner Unterstützung konnte ich viele Schwierigkeiten und unnötigen Ärger vermeiden. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Labitzke uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Jonas Müller1 August 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!Gepostet auf Google![]()
Mario Weniger15 Juli 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnell, sachlich zu EmpfehlenGepostet auf Google![]()
K K7 Juli 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die ÜnterstützungGepostet auf Google![]()
Anne Albert30 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!Gepostet auf Google![]()
Alena29 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Nicole K.13 März 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!Gepostet auf Google![]()
Carmen Michaelis-Bues27 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.Gepostet auf Google![]()
Brigitte Bublitz20 Februar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel jeden Anspruch auf Überprüfung der Kündigung. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich – am besten noch am Tag des Erhalts.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir bewerten Ihre Erfolgsaussichten bei der unverbindlichen Ersteinschätzung ehrlich und realistisch. Viele Fälle werden bereits im Gütetermin durch einen Vergleich mit Abfindung beendet – ohne aufwendiges Verfahren.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Bei Kündigungsschutzklagen entspricht der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehältern. Wir informieren Sie vorab transparent über anfallende Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Gebühren.
Ja. Wir beraten Sie gerne per Videokonferenz, wenn ein persönlicher Termin in Reichenbach nicht möglich ist. Unsere Arbeitsweise ist digital und flexibel ausgerichtet.
Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – von der Vertragsgestaltung über die rechtssichere Durchführung von Trennungen bis hin zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Für mittelständische Unternehmen aus der Region bieten wir dabei maßgeschneiderte Lösungen an.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und schränkt künftige Ansprüche ein. Unterzeichnen Sie ihn niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Wir bewerten die Konditionen und führen bei Bedarf eine Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber.
Das hängt von den konkreten Umständen ab – insbesondere davon, ob die Befristung den Anforderungen des TzBfG entspricht. Wir prüfen Ihren Vertrag und klären, ob ein Anspruch auf Entfristung besteht.
Sie haben Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und klar formuliertes Zeugnis (§ 109 GewO). Die Rechtsprechung verlangt, dass das Zeugnis wohlwollend, aber stets wahrheitsgemäß formuliert ist. Wir prüfen das Zeugnis auf versteckte Negativaussagen und fordern Korrekturen ein. Arbeitgeber reagieren auf eine anwaltliche Aufforderung in der Regel zeitnah.
Bei nachgewiesenem Mobbing können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach §§ 15 AGG sowie nach §§ 280, 823 BGB in Betracht kommen. Darüber hinaus bestehen Unterlassungsansprüche. Wir helfen Ihnen bei der Beweissicherung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sofern die Überstunden nachgewiesen werden können und keine wirksame Ausgleichsregelung im Arbeitsvertrag besteht, können Sie die Vergütung einfordern. Wir prüfen Ihren Fall und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir helfen können – in der Regel innerhalb eines Werktages.