Ihre Rechte durchsetzen

Anwalt Arbeitsrecht Plauen

Rechtsanwalt Stephan Labitzke

Stephan Labitzke

Rechtsanwalt,
Spezialist für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Expertise

Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen? Fragen Sie sich, ob Ihr Arbeitsvertrag wirklich rechtssicher ist? Als Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Plauen unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, ihre Rechte zu kennen und konsequent durchzusetzen. Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet – von der Gestaltung des Arbeitsvertrags über Streitigkeiten rund um Kündigung und Abfindung bis hin zu Fragen der Arbeitszeit und des Mutterschutzes. Gerade in wirtschaftlich geprägten Regionen wie dem Vogtland, wo produzierende Betriebe, mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe das Bild prägen, ergeben sich häufig ganz konkrete und dringende Rechtsfragen. Unsere Kanzlei ist in Reichenbach im Vogtland und damit direkt in Ihrer Nähe ansässig – Mandanten aus Plauen und dem gesamten Vogtlandkreis beraten und vertreten wir regelmäßig. Wir kennen die regionalen Verhältnisse, die lokalen Arbeitsgerichte und die wirtschaftliche Realität der Betriebe vor Ort. Das ermöglicht uns, nicht nur rechtlich präzise, sondern auch praxisnah zu beraten.

Unsere Leistungen

Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer unvorbereitet – und sie stellt sie zugleich vor eine entscheidende Weichenstellung. Ist die Kündigung rechtswirksam? Wurden Fristen und Formvorschriften eingehalten? Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Wir prüfen die Kündigung in jedem Detail, denn kleine formale Fehler können zur Unwirksamkeit führen. Sofern eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung handeln. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – vom ersten Gespräch über die Verhandlung am Arbeitsgericht bis zur Einigung oder zum Urteil. Dabei behalten wir stets im Blick, was für Sie persönlich das beste Ergebnis ist: Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung oder ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag.

Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie diesen nie unter Druck oder ohne rechtliche Beratung unterzeichnen. Häufig sind die angebotenen Konditionen – insbesondere die Abfindungshöhe und der Beendigungszeitpunkt – verhandelbar. Wir analysieren den Vertrag sorgfältig, erklären Ihnen alle Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, und führen für Sie die Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber. Unser Ziel ist eine Einigung, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt – finanziell wie persönlich.

Ein Arbeitsvertrag legt die Basis für das gesamte Arbeitsverhältnis. Klauseln zur Probezeit, zu Überstunden, zu Wettbewerbsverboten oder zur Ausschlussfrist können weitreichende Folgen haben – und sind nicht immer rechtswirksam. Wir prüfen Ihren Vertrag vor der Unterzeichnung und zeigen auf, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Für Arbeitgeber entwickeln wir rechtssichere, individuelle Musterverträge, die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen und unnötige Risiken ausschließen.

Ob ausstehende Gehaltszahlungen, Sondervergütungen, Boni oder Provisionen – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Vergütungsansprüche konsequent geltend zu machen. Gerade bei Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist schnelles Handeln erforderlich. Wir sichten die Unterlagen, berechnen die offenen Beträge und fordern diese außergerichtlich oder gerichtlich ein.

Ein schlechtes oder fehlerhaftes Zeugnis kann die berufliche Zukunft erheblich belasten. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen, fehlende Aussagen oder eine unzureichende Gesamtbewertung und veranlassen die nötigen Korrekturen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis – wir sorgen dafür, dass dieser Anspruch durchgesetzt wird.

Viele Arbeitnehmer leisten regelmäßig Überstunden, ohne dafür angemessen vergütet zu werden. Wir klären, ob und in welchem Umfang ein Vergütungsanspruch besteht, und setzen diesen für Sie durch. Auch Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zu Bereitschaftsdiensten und zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes gehören zu unserem Beratungsrepertoire – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Nicht genommener Urlaub verfällt nicht einfach – doch die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Abgeltung von Urlaubsansprüchen sind komplex. Wir beraten Sie zu Ihren Urlaubsrechten, insbesondere bei Erkrankung, Kündigung oder dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, und setzen Ansprüche auf Urlaubsabgeltung konsequent durch.

Schwangerschaft und Elternzeit sind rechtlich besonders sensibel. Das Mutterschutzgesetz und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schützen Arbeitnehmerinnen vor Benachteiligungen und unzulässigen Kündigungen. Wir beraten zu allen Fragen rund um Mutterschutzfristen, Elternzeitantrag, Teilzeitanspruch während der Elternzeit und Rückkehr in den Beruf.

Der Betriebsrat ist ein zentrales Organ der betrieblichen Mitbestimmung. Wir beraten Betriebsräte zu ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei Betriebsvereinbarungen und stehen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber zur Seite. Auch Arbeitgeber beraten wir zu mitbestimmungsrechtlichen Fragen, damit das Verhältnis zum Betriebsrat auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und Scheinselbstständigkeit ist für Unternehmen wie für Beschäftigte von erheblicher Bedeutung. Wir prüfen Vertragsgestaltungen auf rechtliche Risiken und beraten sowohl Entleihunternehmen als auch Leiharbeitnehmer zu ihren Rechten.

Nicht jede Befristung ist zulässig. Sachgrundlose und sachgrundbefristete Arbeitsverträge unterliegen klaren Anforderungen. Wir prüfen, ob Ihre Befristung wirksam ist – und ob ein Anspruch auf Entfristung oder Weiterbeschäftigung besteht. Beim Teilzeitrecht beraten wir zu Ansprüchen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Wer am Arbeitsplatz systematisch schikaniert oder wegen persönlicher Merkmale benachteiligt wird, kann rechtliche Schritte einleiten. Wir beraten zu Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), helfen bei der Beweissicherung und vertreten Sie konsequent gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.

Unser Prozess

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation, damit Sie wissen, wo Sie stehen.

Persönliche Beratung

In einem ausführlichen Beratungsgespräch – in unserer Kanzlei in Reichenbach, in Plauen oder per Videokonferenz – analysieren wir Ihren Fall, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie.

Konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir handeln für Sie – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Sie werden stets über den aktuellen Stand informiert. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für Sie – schnell, klar und verlässlich.

Sie suchen rechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen?

Als externe Rechtsabteilung begleiten wir Sie dauerhaft – bundesweit per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. So haben Sie jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner, ohne den Aufwand einer eigenen Rechtsabteilung.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Labitzke ist seit 2020 im Vogtland verwurzelt und hat ihren Sitz in Reichenbach im Vogtland – unmittelbar in Ihrer Nähe. Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Plauen und dem gesamten Vogtlandkreis zählen regelmäßig zu unseren Mandanten. Wir kennen das Arbeitsgericht Plauen und die dort geltenden Verfahrensabläufe aus eigener Erfahrung. Auch die wirtschaftliche Struktur der Region – mit ihren mittelständischen Unternehmen, Textilbetrieben, Automobilzulieferern und Handwerksbetrieben – ist uns bestens vertraut. Diese regionale Verwurzelung ermöglicht es uns, praxisnahe Beratung zu bieten, die nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir sind Mitglied im Anwaltverein und aktiv in lokalen Netzwerken wie dem BNI tätig. Unsere Kanzlei ist auf dem schnellsten Weg von Plauen aus erreichbar – über die B92 in Richtung Reichenbach dauert die Anfahrt in der Regel unter 20 Minuten. Für Mandanten, die keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, bieten wir Beratungen per Videokonferenz an. So stehen wir Ihnen flexibel und zuverlässig zur Seite – ganz gleich, wo Sie sich gerade befinden.

AUSGEZEICHNET
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Jonas Müller
1 August 2026
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Wir waren mit der Abwicklung unseres komplexen Falls sehr zufrieden. Herr Labitzke hat äußerst professionell, kompetent und zügig gearbeitet. Bei zukünftigen rechtlichen Anliegen kommen wir gerne wieder auf ihn zurück. Eine absolute Empfehlung für alle, die einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt suchen!
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Mario Weniger
15 Juli 2026
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Schnell, sachlich zu Empfehlen
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K K
7 Juli 2026
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Einfach nur spitze. Vielen herzlichen Dank für die Ünterstützung
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Anne Albert
30 Juni 2026
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Für einen Agentur- und Managementvertrag habe ich die Kanzlei Labitzke, um schnelle Unterstützung zur Vertretung meines Standpunktes gebeten. Von Beginn an war es sehr einfach mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und man wird immer freundlich und kompetent empfangen. Herr Labitzke ist sehr gut darin, komplexe Sachverhalte einfach und verständlich zu formulieren. So hat man immer das Gefühl das Ganze im Blick zu behalten und muss sich nicht blind verlassen. Alles in Allem wurde mir schnell und zufriedenstellend geholfen. Sehr gerne wieder!
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Alena
29 Juni 2026
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Sehr professionelle Beratung. Die Sachlage wurde von Rechtsanwalt Stefan realistisch eingeschätzt und rundum beleuchtet, in verständlicher Sprache. Sehr kompetent und weiterzuempfehlen!
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Nicole K.
13 März 2026
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Die Kanzlei arbeitet sehr professionell!
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Carmen Michaelis-Bues
27 Februar 2026
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Super Anwalt, hat alles sehr schnell geklappt. Durchweg nur positives Feedback immer wieder gerne.
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Brigitte Bublitz
20 Februar 2026
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Freundlicher Empfang, alles leicht und verständlich erklärt
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Harry Hirsch
11 Februar 2026
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Die Erstberatung in Sachen Arbeitsrecht war sehr gut und aufschlussreich. Wie gesagt, es war eine Beratung. Ob es dann vor Gericht genau so gut aussieht bleibt abzuwarten.
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Christopher Krüger
5 Februar 2026
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Herr Rechtsanwalt Labitzke steht auch mit fachlich kompetentem, kollegialem Rat immer zur Seite. Danke hierfür!

Häufig gestellte Fragen

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich.

Das hängt vom Einzelfall ab. Wir analysieren Ihre Erfolgsaussichten bereits bei der kostenlosen Ersteinschätzung ehrlich und realistisch. Viele Fälle werden im Gütetermin am Arbeitsgericht durch einen Vergleich mit Abfindung beendet – ohne ein aufwendiges Verfahren.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Bei einer Kündigungsschutzklage entspricht der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehältern. Wir informieren Sie vorab transparent über anfallende Kosten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten.

Ja. Wir bieten Beratungen per Videokonferenz an, sodass Sie uns von überall erreichen können – auch wenn ein persönlicher Termin in Reichenbach oder Plauen nicht möglich ist.

Ja, wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – von der Vertragsgestaltung über Trennungsprozesse bis hin zu betriebsrechtlichen Fragen. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen in der Region bieten wir maßgeschneiderte Beratung an.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er kann jedoch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und schränkt künftige Ansprüche ein. Unterzeichnen Sie ihn niemals ohne anwaltliche Prüfung. Wir bewerten den Vertrag und verhandeln bessere Konditionen, wo das möglich ist.

Das hängt davon ab, ob die Befristung wirksam war und ob eine sachgrundlose Befristung die zulässigen Grenzen überschritten hat. Wir prüfen Ihren Vertrag und klären, ob ein Anspruch auf Entfristung besteht.

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Wir prüfen den Text auf versteckte Negativaussagen und veranlassen Korrekturen. In der Regel reagieren Arbeitgeber auf eine anwaltliche Aufforderung zügig.

Das Arbeitsgericht lädt zunächst zu einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Einigung angestrebt wird. Gelingt dies nicht, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Wir bereiten Sie auf beide Szenarien umfassend vor.

Bei nachgewiesenem Mobbing können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, den Arbeitgeber zur Unterlassung aufzufordern. Wir helfen Ihnen bei der Beweissicherung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.