Was genau ist eine Abgeltungsklausel?
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch. Zwischen all den Paragraphen und Fachbegriffen sticht ein Abschnitt besonders hervor: die Abgeltungsklausel. In dieser juristischen Formulierung verbirgt sich oft mehr, als auf den ersten Blick erkennbar ist – besonders wenn das Arbeitsverhältnis noch andauert. An dieser Stelle kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht die entscheidende Unterstützung bieten.
Die Abgeltungsklausel regelt, welche gegenseitigen Ansprüche mit der vereinbarten Abfindung abgegolten, also endgültig erledigt sein sollen. Während sie für den Arbeitgeber wichtige Rechtssicherheit schafft, kann sie für Arbeitnehmer zur finanziellen Falle werden – insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch besteht.
In ihrer typischen Form erklärt die Abgeltungsklausel, dass mit der im Aufhebungsvertrag vereinbarten Zahlung „sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten sind“. Auf den ersten Blick erscheint dies als Standard-Formulierung – doch genau hier liegt die Gefahr.
Die Klausel kann bereits entstandene Ansprüche wie ausstehende Gehaltszahlungen umfassen, noch entstehende Ansprüche bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses betreffen und sogar Ansprüche einschließen, die Ihnen beim Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt waren.
Als Kanzlei Labitzke mit mehr jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht haben wir häufig erlebt, wie Mandanten durch unvorteilhafte Abgeltungsklauseln finanzielle Einbußen erlitten haben. Unsere Expertise ermöglicht es uns, versteckte Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu entschärfen. Für Arbeitgeber schaffen wir Rechtssicherheit durch präzise Formulierungen, während wir Arbeitnehmer vor unbeabsichtigten finanziellen Einbußen schützen.