Abfindung

Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Der Arbeitgeber zahlt dabei eine Geldleistung an den aus dem Unternehmen scheidenden Arbeitnehmer – gewissermaßen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Recht auf Abfindung?

Es gibt, anders als oftmals angenommen, kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf die Zahlung einer Abfindung. Ausnahmsweise können Sie aber ein Recht auf eine Abfindung haben, wenn eine solche Regelung in dem Arbeitsvertrag festgehalten ist. Solche Ausnahmen können auch in Tarifverträgen oder Sozialplänen zu finden sein.

Ist eine Abfindung nicht vertraglich vereinbart, dann können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachträglich darauf einigen, oftmals als mit einem Aufhebungsvertrag oder als Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Diese können Sie immer dann erheben, wenn man Ihnen kündigt und bestenfalls das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung einigen können, hat das diverse Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer wird wahrscheinlich mit dem Erhalt einer Abfindungssumme weniger oft klagen. Ein Arbeitsrechtsprozess kann viel Zeit und Geld verschlingen. 

Der Arbeitgeber trägt das Risiko, dass die Kündigung unwirksam ist und er das Arbeitsverhältnis fortführen und die bis dahin nicht gezahlten Vergütung nachzahlen muss. Auch für den Arbeitnehmer gelten die genannten Vorteile. Er muss den zeit- und kostenintensiven Prozess nicht auf sich nehmen, steht aber nicht ganz ohne finanziellen Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes dar. Es kann sich daher für beide Seiten lohnen, mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Abfindung auszuhandeln.

Höhe einer Abfindung?

Oftmals ist eine Abfindung in Höhe eines halben bis vollen Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr üblich. 

Die Abfindung ist einkommenssteuerpflichtig. Bei der Besteuerung gilt die Fünftel-Regelung. Hierbei wird die Abfindungssumme in fünf Teilbeträge unterteilt und dem Jahreseinkommen hinzugerechnet.

Tipp: Die Höhe der Zahlung ist reine Verhandlungssache. Anwaltliche Erfahrung in Abfindungsverhandlungen ist dabei von großem Vorteil. Wir unterstützen Sie gerne.

Was ein Abfindungsrechner leisten kann – und was nicht

Abfindungsrechner, die eine einzige eindrucksvolle Zahl versprechen, führen in die Irre. Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab: von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, von der Branche, von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vor allem vom Verhandlungsgeschick.

Unser Rechner nennt deshalb keine feste Summe, sondern die übliche Regelabfindung und die Spanne, in der sich Verhandlungen typischerweise bewegen. Er gibt Ihnen eine Größenordnung für das erste Gespräch. Was tatsächlich erreichbar ist, lässt sich erst nach Prüfung Ihrer Kündigung sagen – und dann verhandeln wir es für Sie.

Arbeitsrecht · Abfindung

Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung ausfallen? Der Rechner zeigt die übliche Regelabfindung und die Spanne, in der sich Verhandlungen typischerweise bewegen.

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Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig auf den Monat umgelegt.

Als Ende gilt der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, in der Regel der Ablauf der Kündigungsfrist.

Faktor pro Beschäftigungsjahr

0,5 Monatsgehälter pro Jahr sind die gesetzliche Orientierung (§ 1a KSchG). Je stärker Ihre Position im Kündigungsschutzprozess, desto höher ist der Faktor, der sich verhandeln lässt.

Arbeiten im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte?

Für die gesetzliche Obergrenze bei gerichtlicher Auflösung (§ 10 KSchG). Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht.

Unverbindliche Orientierungshilfe. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen; ihre Höhe ist in der Praxis Verhandlungssache und hängt vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, in der Regel aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

In nur drei Schritten zur Abfindung

einfach, schnell, bequem

1. Prüfung

Wir prüfen, ob eine Abfindung in Betracht kommt

2. Beratung

Wir beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten

3. Beauftragung

Sie entscheiden, ob Sie uns mit dem Mandat beauftragen

Mehr zum Arbeitsrecht

Einen Überblick über typische Situationen, unsere Arbeitsweise und die Kosten finden Sie auf unserer Seite zum Arbeitsrecht. Für Ihre konkrete Frage erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung – in der Regel am nächsten Werktag.

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