Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund gehört zu den konfliktträchtigsten Situationen im Leben einer Gesellschaft. Meist steht sie am Ende eines schon länger schwelenden Streits zwischen den Gesellschaftern, etwa über die Geschäftsführung, über Zahlen oder über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Gerade weil der betroffene Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist, verschränken sich gesellschaftsrechtliche und persönliche Interessen auf eine Weise, die schnell zu formalen Fehlern führt. Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Reichenbach im Vogtland und München begleiten wir Gesellschafter und Geschäftsführer bundesweit bei genau solchen Auseinandersetzungen, von der Vorbereitung eines Abberufungsbeschlusses bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung über dessen Wirksamkeit.